Frage an Angelika Graf von Gabi G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Graf
heute wende ich mich an Sie-Mitglied izum Thema
Beschäftigtendatenschutz:
Ist es aus Ihrer Sicht richtig,
dass z.B. durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine \”Lizenz zur Kontrolle\” erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue,Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?
Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z. B. bei der Bahn, Lidl)!! Das neue “Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes” – eine Mogelpackung! ”Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden. Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich. Insgesamt bleibt es bei der Feststellung, dass das Gesetz die Befugnisse von Arbeitgebern zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung auf Kosten der Beschäftigten massiv ausweitet.”
Der Gesetzentwurf verdient den Namen “Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes” nicht. Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück. Erhebungs-, Verarbeitungs- und damit Kontrollrechte der Arbeitgeber werden dann erheblich ausgeweitet. Richtiger wäre wohl der Name “Beschäftigtenausforschungserlaubnis-gesetz”. Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.
Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt?
Warum dieser Schnellschuss?
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Gottschling
Sehr geehrte Frau Gottschling,
vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 15.1.2013.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP ist aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion für die Arbeitnehmer verheerend. Wir werden ihm nicht zustimmen, denn er weitet die Überwachung massiv aus und erschwert die Bestrafung. Ich begrüße es, dass die Regierungskoalition auf Grund des Protestes gegen ihr Vorhaben die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes jetzt verschoben hat - inwieweit die Bundesregierung nun Veränderungen an ihrem Gesetzentwurf plant, kann ich nicht sagen. Ich werde jedenfalls nicht zustimmen, so lange es sich um ein Gesetz zur Verschlechterung des Datenschutzes handelt. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf