Frage an Angelika Graf von Dieter G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Graf!
Wie ich der Süddeutschen Zeitung und vielen anderen Medien entnommen habe wurde Deutschland erneut wegen Verstößen gegen die Menschenrechte gerügt:
Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat die "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland als unzulässig erklärt. Sie sind auch Mitglied im entsprechenden Ausschuss des Bundestages.
Deshalb möchte ich Ihnen die folgenden Fragen stellen:
1. Welche Positionen vertreten Sie bzw. ihre Fraktion in dieser Sache?
2. Werden Sie sich für ein Verbot der chirurgische Kastration einsetzen?
3. Werden Sie sich an einer Debatte des Deutschen Ethikrates beteiligen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Sehr geehrter Herr Gieseking,
vielen Dank für Ihre Email vom 23. Februar 2012, in der Sie die Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland kritisieren. Ich teile Ihre Bedenken und halte diese Praxis ebenfalls für äußerst fragwürdig.
Es besteht eindeutig Zweifel an der Freiwilligkeit mit der die Betroffenen dieser Operation zustimmen. Manchen Betroffenen erscheint eine Kastration als die einzige Möglichkeit, einer lebenslangen Verwahrung zu entgehen oder eine Strafminderung zu erhalten. Hinzu kommt, dass dieser Eingriff nicht als medizinisch notwendig bewertet wird. Desweiteren gibt es bis dato keinen wissenschaftlichen Beleg für eine dauerhafte Senkung des Geschlechtstriebes durch solch eine Operation. Vielmehr erweisen sich Hormonbehandlungen als eine wirksame Alternative zu dem irreversiblen Eingriff einer Kastration. Meines Erachtens ist aus diesen Gründen das Argument der Bundesregierung, dieser chirurgische Eingriff sei ein bewährtes Mittel, zurückzuweisen. Hinzu kommt, dass die freiwillige Kastration erstmals 1969 eingeführt wurde und deshalb eine Methode darstellt, die mir für unsere heutige Gesellschaft nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Ich halte somit die Kritikpunkte des Anti-Folter-Komitees des Europarats für berechtigt und sehe diesbezüglich Handlungsbedarf. Deshalb werde ich mich als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe für dieses Thema mit den mir gegebenen Mitteln einsetzen und mich im Falle der Einberufung des Deutschen Ethikrates in eine diesbezügliche Debatte einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf