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Frage von Helmut S. •

Frage an Angelika Graf von Helmut S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Graf,

ich wende mich erneut an Sie als drogenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine allgemeine Anfrage vom 31.10.2011. Nun möchte ich einige konkrete Fragen stellen:

(1) Hat eine Forcierung der Strafverfolgung der Drogenkonsumenteninnen und -konsumenten seit 1985 zu Tausenden zusätzlichen Drogentodesfällen geführt (siehe meine Ihnen bereits vorliegende Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen“, Minimalfassung und Abschnitt 6)?
(2) Macht das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Berichterstattung zu Drogentodesfällen Angaben zu folgender Kategorie: „Zum Todeszeitpunkt als Erstauffälliger Konsument harter Drogen (EKhD) in einem Informationssystem der Polizei (INPOL) erfasst“?
(3) Ist ein solcher Eintrag im INPOL befristet?
(4) Ist es falsch, wenn das BKA Angaben zu der genannten Kategorie so darstellt, als sei damit die „Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten“ gemeint?
(5) Führt die Verwendung der genannten Kategorie dazu, dass mehr als die Hälfte der verstorbenen Drogenkonsumenten, die der Polizei bekannt gewesen sind, als scheinbar „polizeiunbekannt“ eingeordnet wird (siehe: „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen“, Kurzfassung)?
(6) Bestätigen Daten aus Bayern, dass entgegen anderslautender Darstellung des BKA fast nur „polizeibekannte“ Konsumenten sterben (siehe: „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen“, Abschnitt 4.6)?

Für den Fall einer positiven Beantwortung der letzten Frage eine allerletzte Frage:
(7) Könnte man es verantworten, eine Drogenpolitik zu verfolgen auf der Basis falscher Angaben zur „Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten“?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Scheimann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scheimann,

vielen Dank für Ihre erneute Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 2. Februar 2012.

Wie bereits in meiner letzten Mail möchte ich darauf hinweisen, dass die SPD keine Drogenpolitik auf der Basis von „Angaben zur Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten“ verfolgt. Unsere Ansätze für eine Drogenpolitik der Prävention, Entkriminalisierung der Süchtigen und Überlebenshilfe habe ich Ihnen ja bereits geschildert. Sie basiert vor allem auf dem Gedanken, dass wir im Sinne der Prävention über die von Drogen ausgehenden Gefahren informieren und das Angebot so gut es geht einschränken müssen, aber Menschen mit Suchtproblemen nicht alleine lassen dürfen. Letztere brauchen vor allem Unterstützung, um von Drogen loszukommen oder zumindest trotz der Sucht überleben zu können.

Allerdings bin ich nicht der Ansicht, dass ein Verzicht auf Strafverfolgung im Drogenbereich (und Handel) dazu führen würde, dass die Zahl der Drogentoten sinkt. Im Drogenbereich führt in der Regel eine Ausweitung des Marktes zu einer Ausweitung der Zahl der Süchtigen. Eine Legalisierung harter Drogen könnte daher zu mehr Drogentoten führen, weil die Verfügbarkeit erweitert würde. Es geht mir - wie in meiner vorherigen Antwort beschrieben - vor allem um Bagatellgrenzen zum Beispiel bei Cannabis und Schadensbegrenzung für Schwerstabhängige.

Für Ihre Fragen an das Bundeskriminalamt würde ich Sie bitten, sich einfach direkt an dieses oder das Bundesinnenministerium zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf