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Frage von martin h. •

Frage an Angelika Graf von martin h. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

seit 26. märz 2009 ist das übereinkommen der vereinten nationen für menschen mit behinderung in deuschland verbindlich.

Laut artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit. wie sollen die behinderten an arbeit kommen?gibt es ein programm wie den menschen geholfen werden kann?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haertle,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 22. September 2009.

Die Bundesregierung arbeitet seit vielen Jahren mit verschiedenen Programmen und gesetzlichen Maßnahmen dafür, dass sich Chancen für Menschen mit Behinderung im Erwerbsleben verbessern. Ein Meilenstein für diese Politik war das 2002 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführte Behindertengleichstellungsgesetz, das auch die Landesgleichstellungsgesetze zur Folge hatte und einen Paradigmenwechsel zugunsten der Selbstbestimmung bedeutete. In 2004 startete ebenfalls noch unter Rot-Grün die Initiative „Jobs ohne Barrieren“, die von der Großen Koalition fortgesetzt wird. Die Initiative unterstützt Projekte, Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit, die in Betrieben und Dienststellen öffentlicher und privater Arbeitgeber realisiert werden sollen und der Förderung der Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher, der Verbesserung der Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen und der Stärkung der betrieblichen Prävention dienen.

Auf die Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung aufbauend hat die Große Koalition im Januar 2007 mit „Job 4000“ ein neues Programm mit einem Volumen von 30 Mio. Euro an Bundesmitteln als Ergänzung zu „Jobs ohne Barrieren“ und in Zusammenarbeit mit den Ländern gestartet. „Job 4000“ zielt auf eine individuelle Förderung von schwerbehinderten Menschen in Bezug auf Beschäftigung, Ausbildung und Unterstützung. Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Menschen einstellen oder einem schwerbehinderten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz oder die Übernahme nach der Ausbildung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anbieten, können demnach eine neue finanzielle Förderung erhalten. Die Förderung bei neuen, schwerbehinderten Mitarbeitern kann für bis zu 5 Jahre bis zu 600 Euro im Monat betragen, bei Jugendlichen gibt es eine Prämie für die Ausbildung (3.000 Euro) und eine Prämie für die Übernahme (5.000 Euro). Allein für schwerbehinderte Jugendliche sollen damit mindestens 500 neue Ausbildungsplätze geschaffen werden. Mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger, sollen im Rahmen des Programms mit Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden (Ausbildung und Beschäftigung). Die Integrationsfachdienste erhalten bis zu 250 Euro monatlich für jeden Unterstützungsfall für eine Dauer von bis zu 18 Monaten. Mit der Förderung soll eine dauerhafte berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden.

Ein wichtiger Punkt ist zudem das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das die willkürliche Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowohl im arbeitsrechtlichen Bereich als auch im zivilrechtlichen Bereich untersagt. Hier konnte die SPD gegen CDU/CSU durchsetzen, dass über die Vorgaben der EU hinaus Menschen mit Behinderung auch im zivilrechtlichen Bereich (z.B. Versicherungsabschlüsse, Massengeschäfte) nicht willkürlich benachteiligt werden dürfen. Die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung sollte unserer Meinung nach gestärkt werden und Betroffene besser informieren. Das ist bisher unter der Aufsicht von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) nicht der Fall, hier liegt der Fokus bisher auf großen Konferenzen mit den Wirtschaftsbossen, die bisher leider ergebnislos geblieben sind und nur für nette Fotos gesorgt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf