Frage an Angelika Graf von Edda S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wieviel -gültige!- Wahlbeteiligung ist Voraussetzung, um eine Wahl
als gültig und damit als politisch wirksam zu betrachten? Unterhalb
welcher %-Grenze muss sie wiederholt werden?
Ist diese Minimum - Grenze für alle Wahlen gleichermaßen verbind-
lich?: Kommunal~, Landes~ und Bundesebene?
Vielen Dank und freundlichen Gruß! Edda Schuppler
Sehr geehrte Frau Schuppler,
vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 28. Juni 2009.
Eine Mindestwahlbeteiligung für die Wahl zum Deutschen Bundestag als auch für Landtags- und Kommunalwahlen gibt es nicht. Lediglich bei Volksentscheiden auf Länderebene sowie bei kommunalen Bürgerbegehren und -entscheiden gibt es verschiedene Regelungen. In Bayern muss bei einem Volksentscheid, der eine Verfassungsänderung vorsieht, zum Beispiel eine Wahlbeteiligung von 25 Prozent erreicht werden. In Rheinland-Pfalz gelten diese 25 Prozent Beteiligung bei allen Volksentscheiden als Voraussetzung für die Annahme.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf