Frage an Angelika Graf von Markus F. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo Frau Graf,
Die Rapidshare AG ist der weltweit größte ´1-click webhoster´. Bei Rapidshare können Benutzer mit einem mausklick anonym Daten hochladen und anonym Daten herunterladen. Rapdishare finanziert sich mit dem download von Dateien. Unter dem Deckmantel des Datenschutzes un der Anonymität hat sich Rapidhshare zum weltgrößten Verbreiter von Raubkopien, pornographie, mp3 dateien , illegalen Inhalten und Filmen gemausert. Rapidshare ersetzt heute die bekannten Tauschbörsen wie Pirate Bay, Kazaa, Emule, E-donkey oder bittorrent.
Die Firma erwirtschaftet einen Großteil ihres Gewinns durch illegale downloads.
Im Laufe der letzten zwei Jahre hat die Firma Rapidshare durch die Verbreitung von Raubkopien von Software von unserer Firma einen finanziellen Schaden im fünf oder sechsstelligen Bereich verursacht.
Des weiteren verbreitet Rapidshare folgende Inhalte im Internet und zieht daraus einen wirtschaftlichen Nutzen:
- Urheberrchtlich geschütze Software, FIlme, Schritstücke und Musik
- Kinderpornographie (siehe Artikel in Focus Nr.19 2007 - http://www.focus.de/politik/deutschland/kinderpornos-dunkelhaeutiges-maedchen_aid_224554.html)
- verbotene Filme, Musikdateien, Schriftstücke
- sittenwiedrige Inhalten wie Tierpornogrphie oder Hinrichtungen
- Anleitungen die die Herstellung von synthetischen Drogen beschreiben
- Inhalte mit Volksverhetzung
- Inhalte die zum Bombenbau für terroristischen Akivitäten dienen können
Rapidshare macht Minderjährigen den Zugang zu verbotenen und indizierten Computerspielen und Filmen möglich, da die Firma nicht das Alter der "downloader" kontrolliert.
Wie kann es sein dass eine solche Schweinefirma bei uns in Deutschland immer noch legal ihre Server stehen hat?
Sehr geehrter Herr Feil,
vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-Mail, die ich aus zeitlichen Gründen leider erst jetzt beantworten kann.
Auch Rapidshare muss das Urheberrecht achten. Dass es hier zu Versäumnissen und Verstößen seitens Rapidshare gekommen ist, haben bereits die Gerichte festgestellt. Das Landgericht Hamburg verpflichtete zuletzt in einem Urteil Rapidshare dazu, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Dem Urteil nach reicht es auch nicht aus, dass Rapidshare auf Anfrage hin bestimmte Daten löscht und mithilfe eines Filters die Wiederaufladung sperrt. Die bisherige Position von Rapidshare – nicht für die durch Nutzer von Rapidshare aufgeladenen Inhalte verantwortlich zu sein – wurde damit vom Gericht eingeschränkt. Es reicht demnach auch nicht, nur die durch Nutzer illegal aufgeladenen Inhalte zu löschen sondern Rapidshare muss auch vorbeugend aktiv werden, um bereits das Aufladen solcher Inhalte zu verhindern. Möglichkeiten gäbe es zum Beispiel durch eine Registrierungspflicht der Nutzer.
Wie ich gelesen habe, will Rapidshare gegen das Urteil in Berufung eingehen. Klar ist aber wohl, dass sich etwas bei Rapidshare verändern muss. Hinsichtlich von kinderpornografischen Inhalten auf Rapidshare gilt für Rapidshare das gleiche wie für alle anderen Betreiber. Wenn Rapidshare das Problem nicht in den Griff bekommt – zum Beispiel durch die Einführung einer Registrierungspflicht der Nutzer – dann droht die vom Bundestag für kinderpornografische Inhalte beschlossene Sperrung.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf