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Frage von Axel D. •

Frage an Angelika Graf von Axel D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Graf,

mich interessiert, wie Sie zur geplanten Sperrung von Inhalten im Internet stehen.

1. Wie beurteilen Sie die Einschränkung des Artikels 5 GG ("Jeder hat das Recht, (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.") in Abwägung gegen den beabsichtigten Schutz von Kindern?

2. Für mich stellt sich das geplante Gesetz so dar, dass durch die fehlende Kontrollmöglichkeit der vom BKA gepflegten Sperrliste die Gewaltenteilung aufgehoben ist. Wie sehen Sie dies?
Zusätzlich verunsichert mich in diesem Zusammenhang, dass die Liste in keiner Weise an einen Zweck gebunden ist oder sonst irgendwelchen Einschränkungen unterliegt.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen,
Axel Dönges

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dönges,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 12. Mai 2009.

Das Herstellen, die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornographie sind in Deutschland bereits lückenlos unter Strafe gestellt. Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, werden bereits nach geltender Rechtslage von den Internetprovidern heruntergenommen. Bei ausländischen Internetangeboten ist das aber nicht ohne weiteres möglich. Deswegen wollen wir den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus sperren. Das halte ich für richtig. Das ist in meinen Augen auch kein Widerspruch zum Artikel 5 des Grundgesetzes. Denn dort wird ja darauf hingewiesen, dass das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, seine Schranken in den „Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ findet.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht allerdings an dem vorliegenden Gesetzentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf. Dabei geht es vor allem um Datenschutz und die Sicherstellung, dass ausschließlich Internet-Seiten mit Kinderpornographie gesperrt werden. Wir haben deswegen bereits eine Expertenanhörung durchgesetzt, die diesen Nachbesserungsbedarf auch bestätigt hat. Wir fordern konkret:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:
Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.

2. Richterliche Überprüfung:
Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.

3. Datenschutz:
Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.

4. Spezialgesetzliche Regelung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornographie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen.

Wir haben unsere Forderungen bereits an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion herangetragen und werden in den weiteren Verhandlungen auf deren Umsetzung drängen.

Informationen über die Anhörung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/Archiv/22_Anhoerung/index.html

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf