Portrait von Angelika Glöckner
Antwort von Angelika Glöckner
SPD
• 24.08.2022

Allerdings kann eine Ausnahme greifen, wenn Sie als Antragsteller nachweisen können, dass Sie über dieselben Kenntnisse verfügen wie sie ein Fachunternehmen hat.

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Antwort von Angelika Glöckner
SPD
• 07.02.2022

Die Hoheit über die Daten liegt alleine bei den Patientinnen und Patienten. Sie entscheiden selbst, welche Ärztinnen und Ärzte Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitsakte bekommen und welche nicht.

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Angelika Glöckner
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