Wann gedenkt die Bundesregierung, den aktuellen Wert von 1ng/ml THC im Verkehrsrecht auf einen Wert hochzusetzen, damit der Konsument nicht den Führerschein verlieren?
Sehr geehrte Frau Glöckner,
aktuell ist es so. Bei einer Polizeikontrolle wird eine Blutprobe genommen, bei Verdacht auf Drogenkonsum.
Wer berauscht fährt, sollte kein Fahrzeug führen.
Allerdings ist es oft so, dass der Konsument einen Tag davor oder sogar Tage davor zuletzt konsumiert hat.
Dennoch ist bei mehr als 1 ng/ml THC im Blut der Führerschein weg.
Viele Personen verlieren somit ihre Lebensgrundlage.
Im Zuge der Legalisierung von Cannabis muss entsprechend auch der Grenzwert überprüft werden.
Besser wäre bereits jetzt dieses Thema anzugehen!
Jeden tag verlieren viele fleißige Personen ihren Führerschein deswegen. Völlig unbegründet.
Sehr geehrter Herr E.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Koalitionsparteien aus SPD, Grünen und FDP haben in ihrem Zukunftsprogramm entschieden, dass wir die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken umsetzen wollen.
Wie Sie in Ihrem Schreiben richtig anmerken, müssen wir bei der Legalisierung nicht einfach nur einen Schalter umlegen, sondern viele unterschiedliche Aspekte beachten. Dazu gehört natürlich auch die Strafbarkeit von Cannabis im Straßenverkehr, aber auch Produktion und Verkauf müssen geregelt werden. Ein weiterer Augenmerk sind der Kinder- und Jugendschutz, die Suchtprävention, sowie Gesundheit und Verhinderung von Organisierter Kriminalität.
Um diese umfassenden Überlegungen in geeignete und ineinandergreifende Maßnahmen zu verwandeln braucht es einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Koalitionsparteien. Zusammen mit den zuständigen Kollegen werde ich mich dafür einsetzen, dass dabei alle Fragen auf den Tisch kommen und wir am Ende eine zufriedenstellende Lösung erhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner