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Angelika Glöckner
SPD
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Frage von Michael M. •

Frage an Angelika Glöckner von Michael M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Glöckner,

Julian Assange wird als politischer Häftling in einem Londoner Gefängnis festgehalten, ohne das in Großbritannien juristisch etwas gegen ihn vorliegt. Er soll wegen der Veröffentlichung von Kriegsverbrechen auf seiner Internetplattform, WikiLeaks, an die USA ausgeliefert werden.

Ist es möglich, dass er mit Anzeichen von psychischer Folter, trotz gesundheitlicher Probleme unter unnötig verschärften Bedingungen in Einzelhaft gefangen gehalten wird und ihm die Möglichkeiten seiner Verteidigung erschwert werden?

Was werden Sie persönlich als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dafür tun, damit die Rechte von Julian Assange gewahrt werden und dass er als politisch Verfolgter den nötigen Schutz bekommt?

Mit rechtsstaatlichen Erwartungen
M. M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meden,

die Berichterstattung über die Situation von Julian Assange habe ich aufmerksam verfolgt und ich danke Ihnen für Ihre diesbezügliche Anfrage.

Auch für mich als ehemaliges Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, sind Menschen- und Grundrechte nicht verhandelbar. Ich verurteile grundsätzlich alle Formen von Folter und andere unmenschliche Behandlung oder Strafe. Vor diesem Hintergrund unterstütze und schätze ich die Arbeit der Sonderberichterstatter und anderer unabhängiger Experten des UN-Menschenrechtsrates, da sie weltweit einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Menschenrechte leisten. Die Bundesregierung arbeitet gut und eng mit ihnen zusammen.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Prof. Nils Melzer, ist Ende vergangenen Jahres auch im Auswärtigen Amt empfangen worden. Bei diesem Termin ging es primär um die Tätigkeit von Herrn Melzer und um die sogenannten „special proce-dures“ des UN-Menschenrechtsrats wie die Mandate der Sonderberichterstatter. Der Fall Assange kam auch, wenn auch nur kurz, zur Sprache. Die Schreiben von Herrn Melzer richten sich im Fall Julian Assange an die betroffenen Regierungen von Schweden, Großbritannien und Ecuador. Ich gehe davon aus, dass die Schreiben von den angeschriebenen Regierungen ernst genommen werden.

Ihre Anfrage über Abgeordnetenwach habe ich zum Anlass für eine Rückfrage beim Auswärtigen Amt genommen. Das Auswärtige Amt betreut Julian Assange nicht konsularisch, da er kein deutscher Staatsangehöriger ist. Das Auswärtige Amt hat darüber hinaus auch keine eigenen Erkenntnisse hinsichtlich der konkreten Haftbedingungen in diesem Fall. Seitens des Auswärtigen Amtes bestehen keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit britischer justizieller Verfahren.

Die Zuständigkeit für das Verfahren liegt im Fall Assange bei der britischen Justiz, die eine Entscheidung unter Berücksichtigung des britisch-amerikanischen Auslieferungsabkommens unter Beachtung nationalen Rechts und menschenrechtlicher Bestimmungen treffen muss. Großbritannien ist Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), so dass die Maßstäbe des Artikels 3 der EMRK, dem Verbot der Folter, in Verbindung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelten.

Für meine Partei, die SPD, als auch für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag als Regierungsfraktion haben die Menschen- und Grundrechte ebenso wie die Beachtung der Rechtsstaatlichkeit höchste Priorität. Im Übrigen gilt es, das laufende Verfahren abzuwarten.

Die SPD-Fraktion setzt sich zudem für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. Oktober 2019 in deutsches Recht ein. Die Richtlinie, sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“, sieht klare Regelungen und Schutz für Personen vor, die als Hinweisgeber Verstöße gegen EU-Recht melden. Für die zügige und umfassende Umsetzung dieser Richtlinie auf nationaler Ebene in deutsches Recht setze ich mich und setzt sich meine Fraktion innerhalb der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag ein.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Glöckner

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