Frage an Angelika Glöckner von Luise R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Glöckner ,
im vergangenen Monat haben wir, Ihnen als Abgeordnete aus Rheinland- Pfalz, gemeinsam mit dem Medinetz Koblenz e.V. und Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. per Post einen Apell zum im Februar 2019 erschienen Referentenentwurf zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gesendet. Vier Punkte in diesem Entwurf sehen wir als höchst problematisch an. Die vollständige Stellungnahme haben wir auch auf unserer Homepage veröffentlicht: http://www.medinetzmainz.de/aktuelles/
Wir bitten Sie um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits vor der geplanten Abstimmung über den Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen,
M. M. e.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Informationsschreiben vom April diesen Jahres, in dem Sie Ihre Bedenken zu dem neuen „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ dargelegt haben. Dies habe ich zur Kenntnis genommen. Es ergab sich mir daraus leider nicht, dass Sie von mir eine Stellungnahme wünschten, dem komme ich natürlich gerne nach.
Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist insbesondere auf das Wirken des Bundesinnenministers Horst Seehofer zurückzuführen. Wir haben eine erste Version bereits zurückgewiesen, da es uns von der SPD weit über das Ziel einer verbesserten Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern hinausging. Unsere Verhandler haben viele Verbesserungen erreicht und den Gesetzentwurf stark entschärfen können. Natürlich ist es schwierig bei einem solchen Gesetz die Balance zwischen gerechtfertigter Durchsetzung unseres Asylrechts auf der einen Seite und der Wahrung eines humanen Flüchtlingsrechts auf der anderen Seite zu finden. Lassen Sie mich in folgenden kurz auf Ihre konkreten Kritikpunkte eingehen.
Das neue Gesetz gibt den Bundesländern die Möglichkeit, die Abschiebehaft auch in gewöhnlichen Haftanstalten durchzuführen. Dies ist dem Tatbestand geschuldet, dass es in einigen Bundesländern schlicht nicht genug eigene Abschiebehaftanstalten gibt. Wir wollen auf keinen Fall, dass Ausreisepflichtige mit Straftätern zusammen untergebracht werden. Deshalb bleibt das Trennungsgebot innerhalb der Haftanstalten zwingend erhalten. Um entsprechende separate Unterbringungskapazitäten in eigenen Anstalten aufbauen zu können, haben wir den Ländern diese Ausnahme bis 01. Juli 2022 genehmigt.
Mit der neuen Duldung für Personen ungeklärter Identität schaffen wir eine bessere Unterscheidung zwischen Menschen die unverschuldet bzw. verschuldet ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen. In dem Gesetz wird genau definiert, was eine zumutbare Maßnahme bei der Identitätsfeststellung für die Menschen ist. Wer täuscht oder eine Mitarbeit verweigert, dem wird zukünftig die Erwerbstätigkeit untersagt und eine Wohnsitzauflage erteilt. Dies ist auch gegenüber den vielen Menschen nur gerecht, die hier bei uns Schutz suchen und das Recht respektieren. Die SPD hat auch hier ganz klar den Gesetzentwurf dahingehend entschärft, dass sich Menschen jederzeit ehrlich machen und sich aus dieser Duldung befreien können. Sie werden dann von den Einschränkungen wieder befreit. Dass die Betroffenen so einen einmaligen Verstoß gegen ihre Mitwirkungspflichten jederzeit heilen können, indem sie die ihnen zumutbare Mitwirkung nachholen, ist eine Verbesserung.
Der vom BMI vorgesehene Straftatbestand für die Mitteilung des Ausreisetermins in § 95 AufenthG des Referentenentwurfs ist ebenfalls durch die SPD rausverhandelt worden. Eine Änderung des § 95 AufenthG ist nicht mehr vorgesehen. Damit konnten Pläne des BMI, Flüchtlingshelfer*innen zu kriminalisieren, erfolgreich abgewendet werden. Stattdessen sollen Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung – insbesondere Abschiebetermine – künftig gemäß § 97a AufenthG Geheimhaltungspflichten unterliegen. Diese gelten jedoch nur für Amtsträger oder besonders verpflichtete Personen. Das bedeutet, dass sich Amtsträger oder besonders verpflichtete Personen nach § 353b StGB strafbar machen können, wenn sie den Abzuschiebenden oder auch Dritten entsprechende Informationen zugänglich machen. Helfende selbst sind davon unmittelbar nicht erfasst.
Seien Sie versichert, dass ich den Gesetzgebungsprozess und die Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU, kritisch begleitet habe. Meine Entscheidung wäge ich dabei stets ab, was den größtmöglichen Nutzen für die Menschen bringt.
mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner