Frage an Angelica Schwall-Düren von Rita S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Schwall-Düren,
trifft es wirklich zu, dass die letzte Kindergeld-Erhöhung von von 10,-€, bei Hartz lV Empfängern w i e d e r auf das AG angerechnet wird?
Wenn nun ein Rentner -was ja häufiger als allgemein angenommem vorkommt-, noch Schulpflichtige Kinder hat, erhalten diese eigentlich auch einen KG-Zuschlag oder wird dieser auf die Grundsicherung angerechnet, wie das reguläre Kindergeld?
Wie denken Sie persönlich über die Anrechnung des Kindergeldes zum "Einkommen des Kindes"? Bisher dachten wir nämlich immer , das KG sei zur Entlastung der Eltern bei der Kinder-Erziehung gedacht! Insofern kann es wohl kaum dem Kind als "Einkommen" zugerechnet werden.
Ich freue mich sehr über eine Antwort von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Mail vom 5. April 2009, in dem Sie mich fragen, ob Hartz IV-Empfänger von der letzten Kindergelderhöhung profitieren können und was ich von der Anrechnung des Kindergeldes als „Einkommen des Kindes“ halte.
Sie haben Recht: Die Erhöhung des Kindergeldes, die wir im Rahmen des Konjunkturpakets II verabschiedet haben, werden Bürgerinnen und Bürger, die die Grundsicherung beziehen, nicht merken, da Kindergeld in die Grundsicherung eingerechnet ist. Eltern, die ALG II oder eine Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten für ihre Kinder im Ergebnis zwar kein Kindergeld, dafür aber ein Sozialgeld. Mit dem Sozialgeld fahren sie aber besser als mit dem Kindergeld: Das 2005 eingeführte Sozialgeld beträgt heute pro Kind 211 bzw. 281 Euro. Das Kindergeld liegt mit seinen 164 Euro für das erste und zweite Kind deutlich unter diesem Betrag.
Und nun zu Ihrer Frage zum Kindergeld als „Einkommen des Kindes“:
Aus vielen Gesprächen mit Betroffenen kann ich mir ein Bild von den schwierigen finanziellen Verhältnissen von Familien machen, die von staatlichen Leistungen abhängig sind. Nur zu gerne würde ich sie besser finanziell ausstatten.
Ich persönlich kann aber auch nachvollziehen, dass der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass das Kindergeld auf Sozialgeld angerechnet wird: Vereinfacht gesagt, weil beide staatlichen Unterstützungsleistungen demselben Zweck dienen. Sie sollen den Eltern helfen, den Lebensunterhalt des Kindes zu finanzieren. Gegenüber Familien, die mit wenig mehr als dem Existenzminimum auskommen müssen, wäre eine doppelte Abdeckung des Unterhaltskosten für Kinder von Familien im SGB II-Bezug nicht fair.
Für Familien im SGB II Leistungs-Bezug haben wir in diesem Jahr bereits zusätzliche finanzielle Entlastungen beschlossen.
Sie werden wie viele andere Familien mit niedrigem Einkommen und jüngeren Schulkindern in besonderem Maße vom Konjunkturpaket II profitieren. Sie erhalten für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro. Der Kinderbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und wird dann auch von Rentnern erhalten.
Gleichzeitig werden die Bedarfssätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren im SGB II - Bezug um 35 Euro im Monat erhöht. Dies wird ab 1. Juli 2009 gelten. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die übrigen Bedarfssätze im SGB II für Kinder und Erwachsene im gleichen prozentualen Umfang wie die Renten erhöht.
Hinzu kommt, dass Schulkinder von Familien, die von Sozialleistungen abhängig sind, vom neuen Schulbedarfspaket profitieren werden. Ab dem Schuljahr 2009/10 erhält jedes Kind von der ersten Klasse bis zum Abitur 100 Euro zu jedem Schuljahresbeginn.
Ich rechne außerdem damit, dass sich der Deutsche Bundestag - nach einem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts – mit der Höhe des Existenzminimums für Kinder beschäftigen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Angelica Schwall-Düren