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Angelica Schwall-Düren
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Frage von Simon E. •

Frage an Angelica Schwall-Düren von Simon E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schwall-Düren,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Herrn Naumann. Diese Antwort hat mich sehr beunruhigt.

Sehe ich es richtig, dass Sie auch unsinnigen Verboten und Einschränkungen der freien Persönlichkeitsentfaltung zustimmen solange Sie damit auch etwas sinnvolles durchsetzen können?

Wo ziehen Sie die Grenze? Würden Sie einem Gesetzespaket zustimmen mit welchem:
- der Mindestlohn flächendeckend eingeführt wird.
- die Bürgerversicherung eingeführt wird.
- die Todesstrafe eingeführt wird.

Um Ihrer politschen Überzeugung nachzukommen müssten Sie den ersten beiden Punkten zustimmen. Der letzte Punkt wird von Ihnen hoffentlich auch abgelehnt.

Bis zu welchem Grad darf der unsinnige Punkt Ihrer persönlichen Einsicht und Verantwortung zuwieder laufen bis Sie auch den sinnvollen Punkten im "Paket" widersprechen.

Können Sie mich aufklären, weshalb Dinge die nichts miteinander zu tun haben (Paintball und Schiesssport) in ein "Paket" geworfen werden?

In heute und Tagesschau fällt auf, dass die sinnvollen Punkte des Paketes ausführlich thematisiert werden, das Paintballverbot jedoch nur gestreift wird.

Heisst das man kann beliebige unsinnige Verbote in ein, an sich sinnvolles, "Paket" schnüren und man bekommt es im Bundestag durch obwohl die Mehrheit der Parlamentarier genau diesem Punkt widersprechen?

Ich meine diese Praxis ist mittlerweile leider üblich (Online-Durchsuchung und BKA-Gesetz) aber finden Sie dies richtig bzw. eines demokratischen Staates würdig?

in gespannter Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen
Simon Elsäßer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Elsäßer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich nehme an, Sie beziehen sich auf meine Antwort an Herrn Oestermann, nicht auf die an Herrn Naumann. Zu Ihrem Beitrag möchte ich Folgendes sagen.

Zunächst einmal ist es eine Frage der Gedankenfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung, was als sinnvoll und was als Unsinn verstanden wird. Dementsprechend wird derzeit darüber diskutiert, ob ein Verbot von Paintball und ähnlichen Spielen sinnvoll oder unsinnig wäre.

Ich habe in meiner Antwort an Herrn Oestermann eindeutig festgestellt, dass ein derartiges Verbot meiner Meinung nach nicht dazu dienen würde, die Menschen vor Amokläufen mit tödlichen Schusswaffen zu schützen. Dies ist das Ziel des geplanten Gesetzes.

Ich habe auch darauf hingewiesen, dass mir als Mitglied des Deutschen Bundestages zum jetzigen Zeitpunkt kein Gesetzentwurf vorliegt. Es handelt sich derzeit lediglich um eine Diskussion darüber, was manche Menschen für erstrebenswert halten, andere dagegen ablehnen. Da mir kein Gesetzentwurf vorliegt, muss ich derzeit auch über keine Regelung abstimmen.

Schließlich habe ich aber gegenüber Herrn Oestermann darauf hingewiesen, dass mir sehr daran gelegen ist, die Menschen vor Amokläufen zu schützen. Zu diesem Zweck wäre ich auch bereit, im Zweifelsfalle einem Gesetz zuzustimmen, dass bestimmte Spiele als Ordnungswidrigkeit einstufen würde.

Sobald dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf vorliegt, wird darüber zu beraten sein, ob Paintball, Gotcha etc. zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollen. Ich halte ein solches Verbot für unverhältnismäßig.

Um ein weiteres Missverständnis zu vermeiden, stelle ich fest, dass ich die Todesstrafe ablehne und verweise auf Artikel 1, Artikel 79 Absatz 3 und Artikel 102 Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Angelica Schwall-Düren