Frage an Angelica Schwall-Düren von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. Schwall-Düren,
als inzwischen wahlmüder und im höchsten Masse von der Politik frustrierter Bürger nehme ich nunmehr zur Kenntnis, dass es den fast einhelligen Plan der Regierungskoalition gibt, den Abgeordneten neben der schon beschlossenen Diätenerhöhung zwei weitere Nachschläge zu genehmigen.
Im Zusammenhang mit lausigen, als generös verkauften, 1,1 % Rentenerhöhung, der ivon den Politikern mit Hartz-Gesetzen zu verantwortenden Armutswelle in Deutschland ein bemerkenswerter Vorgang.
Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass ein solcher Beschluss einfach nur instinktlos wäre und wie werden Sie sich bei der Abstimmung im Bundestag verhalten.?
Mit freundlichen Grüßen
Michael, Ulla und Leo (7) Krug
Sehr geehrte Familie Krug,
vielen Dank für Ihre Frage auf http://www.abgeordentenwatch.de zur beabsichtigten Anpassung der Entschädigung der Bundestagsabgeordneten. Gerne bemühe ich mich, zur Versachlichung der Debatte beizutragen.
Die Abgeordneten des Bundestages und der Landtage sind grundgesetzlich verpflichtet, selbst über ihre Diäten zu entscheiden (vgl. unter anderen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975). Ende 2007 hat der Bundestag eine Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen, um die Entschädigung der Abgeordneten transparenter und objektiver zu gestalten.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung, konkret der Besoldung von einfachen Bundesrichtern oder Bürgermeistern mittelgroßer Städte wie Dülmen. Allerdings wurden die Diäten der Bundestagsabgeordneten in der Vergangenheit im Gegensatz zur Besoldung der Bundesbeamten wiederholt nicht angehoben.
Konsequenterweise wurden die Diäten deshalb 2007 an die Gehälter von Bundesrichtern (Besoldungsgruppe R6) angepasst. Mit dem „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009“ soll nun der jüngste Tarifvertrag für die Angestellten im Öffentlichen Dienst für die Bundesbeamten übernommen werden. Das bedeutet, dass auch die Bundesrichter eine Gehaltserhöhung erhalten werden. Da die Höhe der Diäten der Bundestagsabgeordneten mit der Höhe der Besoldung der Bundesrichter einhergehen soll, werden auch die Diäten erhöht. Allerdings erhalten die Bundestagsabgeordneten nicht die für 2009 im Tarifvertrag vorgesehene Einmalzahlung von 225 Euro. Außerdem geschieht die vorgesehen Anhebung in zwei Schritten um ein Jahr versetzt.
Die jetzt beabsichtigte Anpassung der Entschädigung für die Bundestagsabgeordneten ist also kein willkürlicher Akt der Selbstbedienung, sondern die konsequente Umsetzung des Abgeordnetengesetzes. Dies bedeutet, die Diäten folgen dem Verlauf der Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst, sowohl positiv wie negativ. Wenn man nicht bestreitet, dass die Bundestagsabgeordneten eine Bundesrichtern vergleichbare Verantwortung und Arbeitsbelastung haben, ist die Kritik an der jetzigen Anpassung der Diäten ebenso unangemes-sen wie Kritik am Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes oder einer anderen Branche.
Die jetzige Anpassung folgt also direkt aus dem Abgeordnetengesetz, ebenso wie die Anpassung der Renten aus der gesetzlich festgelegten Rentenformel folgt. Richtig ist, dass die Politik in der Verantwortung steht, jeder Art von Armut in Deutschland entgegenzuwirken. Dazu haben wir bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. Informationen dazu können Sie auf meiner Homepage ( http://www.schwall-dueren.de/index.php?id=162 ) oder auf der Homepage der SPD-Bundestagsfraktion ( http://www.spd-fraktion.de ) einsehen.
Wir werden auch in Zukunft Lösungen erarbeiten, um eine gerechte Teilhabe an den wirt-schaftlichen Erfolgen in unserem Land sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelica Schwall-Düren