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Angelica Schwall-Düren
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Frage von Jens M. •

Frage an Angelica Schwall-Düren von Jens M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Schwall-Düren,
liebe Angelica,

die aktuellen Entscheidungen in der Bundespolitik irritieren mich ein wenig. Einerseits die auch von Dir leider mit beschlossene Vorratsdatenspeicherung, die hoffentlich durch das Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig anerkannt wird (und ohne Not auch über EU-Forderungen hinausgeht), dann das Verhalten des Herrn Bundesinnenministers, der von der "größten Verfassungsbeschwerde aller Zeiten" spricht.

Konkret möchte ich jetzt aber einen anderen Punkt ansprechen: Die Abgeordnetendiäten. Ich bin zwar der Meinung, dass das Versorgungssystem geändert werden sollte und MdBs aufgrund ihrer Tätigkeit eher noch als unterbezahlt anzusehen sind, ich finde es jedoch ehrlich gesagt peinlich, wie die Politik von den Lohn- und Sozialleistungsempfängern im Lande Zurückhaltung fordert, eine Rentenerhöhung von 0,54 % anpreist und man sich selbst eine deutlich höhere Erhöhung genehmigen möchte.

Daher meine Frage:

Warum wird nicht einfach einmal das Entschädigungs- und Versorgungssystem deutlich reformiert, in dem
- die Diäten erst einmal deutlich erhöht werden
- die MdBs dann aber selber die Altersvorsorge regeln müssen
- die steuerfreie Kostenpauschale (etwas was kein Arbeitnehmer sonst genießen kann) abgeschafft wird
- Erhöhung der dann höheren Diäten automatisch zu dem Faktor erfolgen, in dem sich auch die öffentlichen Sozialleistungen und die Lohnentwicklung im Besoldungs- und Tarifbereich entwickeln

Ich denke damit könnte man auf deutlich mehr Verständnis in der Bevölkerung hoffen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Matheuszik
(der diesen Weg wählte, weil ich bei vergangenen Veranstaltungen leider nicht vor Ort war)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Matheuszik,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. November 2007 zur Anpassung der Aufwandsentschädigung der Bundestagsabgeordneten.

Ich arbeite regelmäßig mehr als 60 Stunden in der Woche. An Feiertagen und Wochenenden nehme ich oftmals an Veranstaltungen in meinem Wahlkreis teil. Da ich während der Sitzungswochen, also circa jede zweite Woche, in Berlin sein muss, bleibt für meine Fami-lie und meine Interessen wenig Zeit.

Einen Teil meiner Abgeordnetenentschädigung wende ich für Ehrungen, Spenden, Infor-mationsmaterialien und ähnliches auf. Ich informiere über meine Arbeit, den Bundestag und Bundesregierung. Damit ermögliche ich den politischen Dialog mit den Bürgern und Bürgerinnen meines Wahlkreises. Im Dezember dieses Jahres stifte ich zum zehnten Mal den Eleonore-Pollmeyer-Preis für ehrenamtliches Engagement. Dies sind nur einige Beispiele für meine auf das Mandat bezogenen Aufwendungen.

Die von Ihnen angesprochene steuerfreie Kostenpauschale wende ich für die genannten und weitere Ausgaben wie Einrichtung und Unterhaltung meiner Wahlkreisbüros in Dülmen und Altenberge, Büromaterial, Telefon- und Reisekosten auf. Wenn die monatliche Pauschale von zurzeit 3.720 Euro erschöpft ist, müssen alle anderen Kosten von der Ent-schädigung bezahlen werden. Diese Kosten können nicht steuerlich abgesetzt werden, da für die Abgeordneten keine Werbungskosten gelten. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Bundestagsabgeordnete nicht.

Die Altersversorgung der Abgeordneten wurde bereits 1995 und 2004 reformiert, sprich gekürzt. Die von uns vorgesehenen neuen Regeln für die Altersversorgung entsprechen dem Vorschlag einer überparteilichen Expertenkommission. Deren Vorschlag aus dem Jahr 1993 wurde bislang nicht umgesetzt. Bei den Versorgungsaufwendungen wird die Herabsetzung des Steigerungssatzes für die Altersentschädigung langfristig zu einem Einsparvolumen führen. Eine Reform der Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten nach dem Modell Nordrhein-Westfalens (erheblich Anhebung der Entschädigung und gleichzeitige Streichung der Altersversorgung) steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Entscheidung. Möglicherweise wird dieser Vorschlag in Zukunft aufgegriffen. Allerdings ist zu bezweifeln, ob eine solche Änderung tatsächlich Kosten sparen würde.

Die jetzt vorgesehen Erhöhung der Diäten trägt der Tatsache Rechnung, dass die letzte Anpassung im Jahr 2003 erfolgte. Die Tarifabschlüsse in der Metall-, Chemie- und Baubranche haben den Arbeitern in den vergangenen Jahren Lohnsteigerungen gebracht. Die jüngsten Abschlüsse liegen bei mehr als drei, in der Metallindustrie sogar bei mehr als vier Prozent. Wir haben uns somit durchaus an diesen Lohnabschlüssen und der wachsenden Wirtschaft orientiert. Ebenso wie wir uns in den vergangenen Jahren am schwachen Wirtschaftswachstums orientiert, die Diäten nicht erhöht und die Altersversorgung gekürzt haben.

Zudem belaufen sich die Mehrkosten für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung im Jahr 2008 auf rund 2,4 Mio. Euro und ab dem Jahr 2009 auf weitere rund 2,4 Mio. Euro jährlich. Die jetzt beabsichtigte Anpassung (Reform) wird in zwei Schritten vollzogen, so dass bis 2010 keine weitere Anhebung erfolgen wird. Ich halte die Höhe der Entschädigung vor diesem Hintergrund und vergleichbarer Beschäftigungen, die bei gleich hohem Aufwand besser bezahlt werden, für angemessen.

Im Übrigen würde nach der jetzigen Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen in Zukunft immer die Gehaltsanpassungen bei den Beamten Maßstab für die Anhebung der Abgeordnetenentschädigung sein.

Zum von Ihnen angesprochenen Thema der Vorratsdatenspeicherung verweise ich auf meine Antwort an Herrn Mario Peschke auf dieser Webseite.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Haltung verständlich machen.

Mit freundlichem Gruß

Angelica Schwall-Düren