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Angelica Schwall-Düren
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Frage von Roland Z. •

Frage an Angelica Schwall-Düren von Roland Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Schwall-Düren,

entgegen Ihrer Antwort auf die Anfrage vom 08.08.2005 muß ich Ihnen leider mitteilen, daß es sich sehr wohl um einen Generalverdacht, der sich auf alle Pilotenscheininhaber erstreckt, handelt.
Meine Pilotenfreunde sind Schritt für Schritt überprüft worden und werden natürlich in Anschluß zur Kasse gebeten.

Ich bin ein 53-jähriger, unvorbestrafter Arzt und habe nicht einmal Flensburger Punkte, bin Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft seit vielen Jahren und wurde jüngst überprüft.

Im übrigen kann ich nicht einsehen, daß ich für eine solche Überprüfung bezahlen muß. Ein solches allgemeines Prüfungsverfahren halte ich für völlig unangemessen.

Mit freundlichem Gruß
Roland Zimmer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Dezember 2006 auf der Internet-Seite www.abgeordnetenwatch.de. Sie wenden sich in Ihrem Schreiben gegen die im Luftsicherheitsgesetz geregelte Zuverlässigkeitsüberprüfung. Lassen Sie mich, zusätzlich zu meiner Position vom 8. August 2005, einige Informationen zu dieser Frage darstellen.

Der Luftverkehr unterliegt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Bedrohung sich in absehbarer Zeit nicht verringern wird. Dem ist durch das Luftsicherheitsgesetz durch ein gestaffeltes System an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft Rechnung getragen worden. Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz auf die sogenannten Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt sowie einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14./15. Mai 2003. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen.

Es darf nicht verkannt werden, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen selbstverständlich keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs bieten können, gleichwohl aber eine wichtige präventive Komponente darstellen.

Dass es bisher überhaupt keinen Fall gegeben haben soll, in dem ein aktiver Luftsportler im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten aufgefallen sei, ist nicht zutreffend. In Brandenburg hat ein türkischer Staatsbürger 2002 unter Angabe einer falschen Identität eine Pilotenlizenz erworben. Die Person ist zwischenzeitlich wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu 5 Jahren Haft verurteilt worden und mutmaßliches Mitglied einer Tätergruppierung um den Tunesier G., der unter dem Verdacht steht, arabische Studenten für Anschläge in Deutschland angeworben zu haben und gegenwärtig in Berlin vor Gericht steht.

Das Bundesministerium des Innern erarbeitet zurzeit unter Hochdruck die Rechtsverordnung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die besondere Gefährdung, der der Luftverkehr unterliegt, erlaubt es jedoch nicht, mit der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft ist. Das Bundesministerium steht in engem Kontakt mit den Ländern, um auch jetzt schon ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder sicher zu stellen.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung findet seit vielen Jahren Anwendung auf eine Vielzahl von Personen im Luftverkehr. Die Unschuldsvermutung wird durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht berührt. Vielmehr ist es zulässig und auch geboten, nur solchen Personen die Teilnahme am Luftverkehr zu gestatten, die die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihnen obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit in vollem Umfang erfüllen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.07. 2004, BVerwG 3 C 33.03). Das Bundesverwaltungsgericht führt in dieser Entscheidung weiter aus, dass die Zuverlässigkeit bereits dann zu verneinen ist, wenn hieran auch nur geringe Zweifel bestehen. Dies stehe angesichts der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter und des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials außer Zweifel.

Der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden ausnahmslos das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigten auf unseren Verkehrsflughäfen bis zur Reinigungskraft unterworfen, ohne dass daran Kritik geübt wird. Ich kann nicht erkennen, dass die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Privatpiloten unverhältnismäßig ist oder dass dadurch Privatpiloten gegenüber bislang schon der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterworfenen Personen benachteiligt werden.

Die Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden bei ca. € 25,- liegen, was ich für akzeptabel halte. Es ist auch beabsichtigt, zukünftig die Wiederholungsprüfung nur alle 5 Jahre durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes hat der Deutsche Bundestag bereits beschlossen.
Ich bitte daher um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, auch soweit
sie Privatpiloten betreffen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelica Schwall-Düren