Frage an Angelica Schwall-Düren von Norbert S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Schwall-Düren
alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
mit freundlichen Grüßen
Norbert Schlüter
Sehr geehrter Herr Schlüter,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei kandidatenwatch.de. Ich möchte Ihnen versichern, dass es bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung keinesfalls um einen „Globalverdacht“ gegen alle Sport- und Privatpiloten geht. Das Luftsicherheitsgesetz gilt ganz allgemein dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen. Spätestens seit dem 11. September 2001 wissen wir, dass diese Gefahr sehr real besteht. Der Fall des Sportpiloten, der sein Flugzeug kürzlich vor dem Berliner Reichstagsgebäude zum Absturz gebracht hat, hat auch gezeigt, dass ein Pilot, der bereits in der Luft ist, kaum mehr gestoppt werden kann, bevor er ein möglicherweise verbrecherisches Vorhaben verwirklicht. Es handelt sich bei der Luftfahrt unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit also um einen besonders sensiblen Bereich. Ich bin deshalb der Meinung, dass sich Menschen, die privat oder beruflich Zugang zu diesem Bereich haben, einer besonderen Prüfung unterziehen sollten. Dies ist beispielsweise auch bei dem Personal im Gesundheitswesen der Fall, ohne dass sich dessen Angehörige einem „Generalverdacht“ ausgesetzt sehen müssten.
Mit freundlichen Grüßen
Angelica Schwall-Düren