S. g. Frau Kramme, wäre es angesichts d. unischeren Versorgungslage nicht sinnvoll, Freibädern d. Heizen mit Gas zu untersagen, um d. Speicher für d. Winter zu füllen um Privathaushalte zu versorgen?
Sehr geehrte Frau Kramme,
laut dem Notfallplan Gas [1] ist die Versorgung der Privathaushalte zum Heizen prioritär.
Jedoch wurde dies von Seiten der Industrie bereits in Frage gestellt [2]. Davon abgesehen gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass die weitere Versorgung mit russischem Gas keineswegs sicher ist [3]. Angesichts dieser Situation ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass bspw. Freibäder weiterhin mit Gas beheizt werden dürfen, obwohl die Gasspeicherkapazität aktuell nur zu 57% genutzt wird. M. E. sollte das "überschüssige" Gas erst bei einem Speicher-Füllstand von 100% wieder zu Freizeitzwecken genutzt werden dürfen (wobei ich die Notwendigkeit von mit Gas beheizten Freibädern generell in Frage stellen würde).
Anmerkung: Ich weiß, dass laut Notfallplan Schwimmbäder zuerst betroffen sind, verstehe aber nicht wieso hier nicht vorrausschauend gehandelt wird.
[1] https://bit.ly/3HFV4L1
[2] https://bit.ly/3O9wzZn
[3] https://bit.ly/39Gh1gs
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Wo immer es geht, muss Gas eingespart und der Gasverbrauch weiter reduziert werden, denn die Auffüllung der Gasspeicher muss oberste Priorität haben. Dies gilt auch für öffentliche und kommunale Einrichtungen wie Frei- und Hallenbäder. Zur Energieeinsparung wurden in vielen Schwimmbädern die Temperaturen in den Becken gesenkt. In den Kommunen werden weitere Maßnahmen überlegt, bis hin zur Schließung einzelner Einrichtungen.
Gestern wurde vom Bundeswirtschaftsminister die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. In der Alarmstufe gibt es keine von der Bundesnetzagentur verordneten Abschaltungen. Diese sind erst in der Notfallstufe als der höchsten Stufe möglich. Für diesen Fall hat die Bundesnetzagentur angekündigt, dass sich Schwimmbäder mit als erstes auf Abschaltungen einstellen müssten.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/alarmstufe-gas.html.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme