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Anette Kramme
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Frage von Max S. •

Könnte das Rentenalter durch Absenkung der Arbeitszeit nicht gehalten bzw. herabgesetzt und neue Arbeitsplätze (für alle ohne Arbeit) werden?

S.g.Fr Kramme,wäre eine gesetzliche Einführung des 6-Stundentags bzw. 30 Stundenwoche nicht eine Möglichkeit mehr Arbeitsplätze zu schaffen und das Problem mit den Renten in den Griff zu bekommen?
Dadurch würden 3 Arbeitnehmer die statt 40 nur noch 30 Stunden/Woche arbeiten EINEN neuen Arbeitsplatz á 30 Stunden schaffen,den Arbeitgebern würden keine Einbußen enstehen da die Stunden nur von einem weiteren statt den bisherigen Arbeitnehmern erledigt werden.(Es würden auch mehr Minijobs entstehen,die bei Bedarf von "nicht ausgelasteten" Arbeitnehmern erledigt werden könnten.)
Andererseits hätten mehr Leute die Chance in Arbeit zu kommen und würden dann Sozialversicherungsbeiträge (besonders Rentenversicherung) und Lohnsteuern zu zahlen.
Den geringeren Verdienst könnte man mit Absenkung der Lohnsteuern und Anhebung der Freigrenze für Niedrlöhner und Midijobs ausgleichen und der Staat hätte durch mehr einzahlende Arbeitnehmer und eingespartes ALG II keine Einbußen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Frage.

In Deutschland gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine allgemeine gesetzlich festgelegte Regelarbeitszeit.

Die konkrete Arbeitszeitgestaltung wird insbesondere in Tarifverträgen, aber auch in Betriebsvereinbarungen oder in einzelnen Arbeitsverträgen festgelegt. So können an den Interessen der Beschäftigten sowie der Arbeitgeber orientierte und wirtschaftlich zweckmäßige sowie arbeits­marktpolitisch wünschenswerte Arbeitszeiten vereinbart werden.

Die Tarifvertragsparteien haben in der Vergangenheit und auch in der gegenwärtigen Krise gezeigt, dass sie sich ihrer Verantwortung stellen und dass es gelingt, jeweils für ihre Branche oder ihren Betrieb maßgeschneiderte Lösungen zur Bewältigung der Probleme in wirtschaftlich schwierigen Zeiten finden.

Mit Blick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen weise ich gerne darauf hin, dass in vielen Branchen ein akuter Fachkräftemangel herrscht und dementsprechend schon heute viele Stellen unbesetzt sind.

Eine gesetzliche Festlegung der Wochenarbeitszeit würde auch keine automatische Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie keine Erhöhung der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge nach sich ziehen. Vielmehr werden Sozialversicherungsbeiträge prozentual auf das Bruttoeinkommen erhoben und dürften dementsprechend - aufgrund des geringeren wöchentlichen Arbeitsvolumens und eines damit einhergehenden niedrigeren Bruttoeinkommens - pro Kopf geringer ausfallen. Für die Betroffenen würden sich dadurch die Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung mindern, soweit diese in Abhängigkeit von der Höhe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte berechnet werden (beispielsweise Alters- und Erwerbsminderungsrenten).

Hinzu kommt, dass Ihr Vorschlag, den potentiell geringeren Verdienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Absenkung der Lohnsteuer zu begegnen, zu geringeren Einnahmen führen dürfte. Dementsprechend kann ich Ihrer Einschätzung, dass dem Staat hierdurch keine Einbußen entstünden, nicht folgen.

Insgesamt dürften allgemeingültige Regelungen daher wohl nicht zu sachgerechten Lösungen führen. Hilfreich sind flexible Vereinbarungen, die die Situation in den Betrieben berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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