Frage an Anette Kramme von Wilfried M. bezüglich Verteidigung
Sehr geehrte Frau Kramme,
der "Zeit" vom 3.7.03 zufolge beriet Dr. Roland Berger (ein "Strategy consultant", der bei Bostoner und Mailänder "Consultants" in die Lehre ging) damals nicht nur Unternehmen, sondern auch die Herren Dr. Stoiber und Schröder (sic!).
Wir erfahren in dem Artikel ("Ich habe einen Traum") eine Menge über die Gedanken- (bzw. Traum-,)welt des viel konsultierten Dieners mehr als nur zweier Herren.
U.a. wünscht uns dieser eine "zweite, eine italienische Seele". Jeder Deutsche möge von Boccaccio, Don Giovanni oder aus der Opera buffa lernen. "Nämlich: Überliste die Großen (und den Staat), indem du deine Spielräume ausreizt und deinen Humor kultivierst,..."
"...aber bleibe anständig." fährt er tatsächlich fort.
Nun meine Fragen:
Ist bekannt, ob Ihr Genosse, unser Herr Bundeskanzler, dem träumenden Berater kündigte, als dessen Wirken auch für seinen - freilich enttäuschten, neudeutsch "frustrierten" - politischen Gegner nun jedem "Zeit"- Leser bekannt wurde?
Wenn nein: Befolgte der Herr Bundeskanzler mit seiner manche verwirrenden, manche enttäuschenden "Vertrauensfrage" einen Rat des Herrn Dr. Berger?
Desweiteren: Muß man sich die "Deutschland- AG" als von Herrn Berger geträumtes Objekt der "Outsourcing- Begierde" vorstellen, welche vom Staat z.B. Randstad übrig läßt ?
Berät Herrn Dr. Bergers Imperium oder eine mit ihr verbandelte Firma auch Herrn Hartz?
Wird seine Firma, wie in Beratungsfirmen mitunter üblich, von einer anderen "supervidiert", vielleicht einer, bei der er einmal in der Lehre war?
Und als letzte Frage erlaube ich mir diese hier:
Könnte ein Bundesbürger nach Ihren Wertmaßstäben und gemessen an dem, was die Verfassungsväter nach leidvoller Erfahrung im Sinn gehabt haben mögen, anständig bleiben, wenn er tatsächlich DEN (Rechts!)STAAT ÜBERLISTETE?
Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Das Beraterwesen steht seit Jahren immer wieder zur Debatte – in einigen Fällen sicherlich auch berechtigt. Selbstverständlich braucht die Politik jedoch auch zukünftig gerade bei umfassenden Reformen häufig Sachverständige. Deren Beauftragung bedarf aber vorher einer genauen Überprüfung hinsichtlich der Erforderlichkeit.
Zur weiteren Beantwortung Ihrer Fragen:
Ist bekannt, ob Ihr Genosse, unser Herr Bundeskanzler, dem träumenden Berater kündigte, als dessen Wirken auch für seinen - freilich enttäuschten, neudeutsch "frustrierten" - politischen Gegner nun jedem "Zeit"- Leser bekannt wurde?
Nein.
Wenn nein: Befolgte der Herr Bundeskanzler mit seiner manche verwirrenden, manche enttäuschenden "Vertrauensfrage" einen Rat des Herrn Dr. Berger?
Das erscheint sehr unwahrscheinlich, ist mir aber nicht bekannt.
Desweiteren: Muß man sich die "Deutschland- AG" als von Herrn Berger geträumtes Objekt der "Outsourcing-Begierde" vorstellen, welche vom Staat z.B. Randstad übrig lässt?
Sachverständige sind keine Politikgestalter
Berät Herrn Dr. Bergers Imperium oder eine mit ihr verbandelte Firma auch Herrn Hartz?
Das ist mir nicht bekannt.
Wird seine Firma, wie in Beratungsfirmen mitunter üblich, von einer anderen "supervidiert", vielleicht einer, bei der er einmal in der Lehre war?
Das ist mir nicht bekannt.
Und als letzte Frage erlaube ich mir diese hier: Könnte ein Bundesbürger nach Ihren Wertmaßstäben und gemessen an dem, was die Verfassungsväter nach leidvoller Erfahrung im Sinn gehabt haben mögen, anständig bleiben, wenn er tatsächlich DEN (Rechts!)STAAT ÜBERLISTETE?
Ich nehme an, dass Sie mit dieser Frage auf die Auflösung des Bundestages anspielen. Das Bundesverfassungsgericht hat hier die Rechtmäßigkeit festgestellt. Ein Überlisten liegt daher nicht vor. Dennoch kann ich mir eine Verfassungsänderung vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme