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Anette Kramme
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Frage von Christos S. •

Frage an Anette Kramme von Christos S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Kramme,

Gestern kam ich mal wieder in den Genuss mit der Bahn zu fahren. Dort gab es dann im Bordrestaurant des ICE´s kein Essen. Dies ist jedoch nicht gegenstand meiner Frage. Als dann doch endlich ein Brezen Verkäufer der DB durchgleaufen kam, kauften wir (5 Leute auf der Heimfahrt von einer Messe) jeweils 1 bis 2 Brezen für je 1,30€. Als wir eine Quittung wollten um die Verpflegung über die Spesen abrechnen zu können, teilte uns der Verkäufer mit, dass er keine Quittung rausgeben kann. Da war ich erstaunt, da ja seit 1.1.20 die Bonpflicht herscht und jeder Bäcker für 1 Brötchen den Kassenzettel rausrücken muss. Und die Deutsche Bahn, als halbstaatliches Unternehmen unter der Fürhung der Politik kann das nicht??!! und kommt damit durch?? Ein Bäcker würde sich wohl strafbar machen. Was macht sich die Bahn??? Sehr geehrte Frau Kramme, da Sie Juristin sind, schicke ich diese Frage an Sie.

Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören und verbleibe mit freundlichen Grüßen Christos Skavantzos

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

Ihre Anfrage hatte ich zum Anlass genommen, mich direkt an die Deutsche Bahn zu wenden.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impulsverkaufs, zu denen auch der Brezelverkauf zählt, sind natürlich angehalten, seit dem 01.01.2020 den Fahrgästen eine Rechnung auszuhändigen. Bisher wurde laut DB den Reisenden, welche eine Rechnung haben wollten, im Nachgang eine elektronisch erstellte Rechnung zugeschickt. Mit Einführung des neuen Kassengesetzes zum 01.01.2020 ist dies nicht mehr regelkonform, sodass der Prozess, so die Auskunft der Bahn, entsprechend neu eingeführt wird und die Impuls-Mitarbeiter dahingehend geschult und auch mit Quittungsblöcken ausgestattet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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