Frage an Anette Kramme von Matthias T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kramme,
können Sie mir erklären, warum in Bayern die Mittel des Europäischen Sozialfonds ganz speziell vom StMAS nicht für diejenigen ALG II-EmpfängerInnen eingesetzt werden, die ohne grundlegende Qualifizierung (Stabilisierung, Wiederheranführung an Arbeit) keine Chancen haben? Wird in Bayern der ESF des StMAS als Prestige-Topf für arbeitslose Akademiker interpretiert?
Grüße aus der Provinz
M. Thurn
Sehr geehrter Herr Thurn,
besten Dank für Ihre über abgeordnetenwatch.de gestellte Frage.
Der ESF ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in ganz Europa und zur Umsetzung der Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie
- Vollbeschäftigung,
- Steigerung der Arbeitsplatzqualität und der Arbeitsproduktivität,
- Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung.
Er fördert in erster Linie die Qualifikation und Beschäftigung von Arbeitslosen, berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche, die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen, die soziale Integration von Benachteiligten, die Existenzgründung, die Weiterbildung der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Ihre Behauptung, das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) würde ESF-Mittel lediglich zur Qualifizierung für arbeitslose Akademikerinnen und Akademiker einsetzen, kann ich nicht bestätigen.
Der größte Teil des Bayern zustehenden ESF-Mittelvolumens wird in der Tat im StMAS umgesetzt. Hier werden vor allem ESF-Projekte zur beruflichen Qualifizierung für bestimmte Zielgruppen gefördert.
So werden ESF-Projekte für Jugendliche sowie benachteiligte Jugendliche, Migrantinnnen und Migranten, behinderte Menschen, Suchtkranke und psychisch kranke Menschen und seit 2005 für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger gefördert. Zudem werden spezifische Projekte für Erwerbstätige und kleine und mittlere Unternehmen sowie Maßnahmen in den Bereichen „Frauen und Erwerbstätigkeit“ sowie „Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit“ gefördert. Insgesamt wurden im Jahr 2005 im Bereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 503 Projekte gefördert.
Zur Unterstützung der Hartz IV-Reform wurde in Bayern ein neues Programm aufgelegt. Gefördert werden Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger im Zuständigkeitsbereich der ARGEn und Optionskommunen durch spezielle zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen in arbeitsmarktlich relevanten Feldern. Die Qualifizierungsprojekte richten sich an Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und Empfänger, insbesondere benachteiligte Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Ältere.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme