Frage an Anette Kramme von Mario V. bezüglich Soziale Sicherung
Ich bin 37 Jahre alt, bin berufstätig und zahle fleißig Steuern, was mich nervt, ich arbeite für 8,80€ die Stunde in einer Leiharbeitsfirma, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Maler und Lackierer. Der Staat hätte gerne das ich privat für meine Rente vorsorge. Ich kann mir nicht mal den Führerschein leisten um in ein besseren Berufsstand zu wechseln. Ich bin gezwungen mich als modernen Sklaven zu verkaufen. Ich kann nicht verstehen warum die Würde so mit Füßen getreten wird, können Sie mir erklären warum der Staat so die Menschen im Stich lässt??? Es wird in diesem Land derzeit viel gestreikt, was ich auch gut finde, jedoch gibt es keine Gewerkschaft die sich für Leiharbeiter einsetzt, ich bin der Meinung das endlich was passieren soll und Menschen in diesem Land von ihrem Lohn/ Gehalt leben können und sich auch gewisse Dinge Leisten können. Für was wählt man die Herren und Damen in den Bundestag oder Landtag??? Der Frust und die Wut über das System und die Vorgehensweise in diesem Land beschäftigt mich jeden Tag auf´s neue. Was gedenken Sie zu tun um mehr Gerechtigkeit und die moderne Sklaverei ab zu schaffen und die Würde des arbeitenden Volkes wieder her zu stellen???
Ich würde mich über ihre Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Vetter
Sehr geehrter Herr Vetter,
ihre Verärgerung kann ich durchaus nachvollziehen. Eigentlich soll Leiharbeit Betrieben dabei helfen, Auftragsspitzen zu bewältigen oder vorübergehenden Personalausfall zu kompensieren. Immer öfter wird Leiharbeit aber zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer missbraucht – zu Lohndumping oder zur Umwandlung regulärer Beschäftigung in Leiharbeits-Jobs. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, solchen Missbrauch gesetzlich zu unterbinden.
Der Mindestlohn in der Leiharbeit war ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Der Mindestlohn verhindert extrem niedrige Löhne und schützt vor Dumpingkonkurrenz aus dem Ausland. Allerdings trägt er nicht ausreichend dazu bei, den Lohnunterschied zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaften zu verringern.
Auch der aktuelle Bericht über die Umsetzung der Leiharbeit zeigt, dass diese Branche zwei Gesichter hat. Zum einen kann die Leiharbeit dazu beigetragen, die positive wirtschaftliche Entwicklung schnell in Beschäftigung umzusetzen. Andererseits drohen durch den Missbrauch der Leiharbeit Verdrängungseffekte und Lohndruck.
Dieser Entwicklung wollen wir entgegen wirken, denn es muss der Grundsatz gelten "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Im Koalitionsvertrag haben wir unter der Überschrift „Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickeln“ vereinbart, Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - kurz AÜG - soll entsprechend angepasst werden. Hierzu sind folgende konkrete Maßnahmen vereinbart worden:
- Wiedereinführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich achtzehn Monaten, mit tariflicher Öffnungsoption für die Einsatzbranche;
- gesetzliche Festschreibung von Equal Pay nach spätestens neun Monaten;
- Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher;
- Gesetzliche Klarstellungen, wonach Leiharbeitnehmer bei betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb grundsätzlich zu berücksichtigen sind.
Bundesarbeitsministerin Nahles hat im März dieses Jahres angekündigt, bereits an einem entsprechenden Gesetz zu arbeiten und das Gesetzgebungsverfahren bis zum Ende des Jahres abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme