Frage an Anette Kramme von Hans F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Kramme,
auf Fragen im Zusammenhang mit den Fällen Mollath (Bayern) und Steuerfahnder (Hessen) hatten Sie am 2.8. bzw. am 5.8.2013 hier geäußert, die Einführung einer Videodokumentationspflicht bei (psychiatrischen) Gutachten "nicht von Vornherein" abzulehnen (http://www.abgeordnetenwatch.de/anette_kramme-575-37731--f380393.html#q380393 bzw. http://www.abgeordnetenwatch.de/anette_kramme-575-37731--f383294.html#q383294 ) .
Im Wahlkampf waren Sie dann über die Frage von Frau Staub hinweg gegangen (http://www.abgeordnetenwatch.de/anette_kramme-1031-71053.html#questions ).
Mich interessiert nun der Stand Ihre Entscheidungsprozesses, insbesondere, ob Sie an einer Gesetzesänderung arbeiten, die einen Etikettenschwindel unter willkürlicher Zuhilfenahme von Begriffen der Psychologie bzw. der Psychiatrie bei Begutachtungen doch empfindlich erschweren würde.
Ihre bekannte Anwaltskollegin Steck-Bromme hatte schon 2009 zu Problemen in der Forensik (Maßregel nach § 63 StGB) geäußert: "Es dürfte keinen zweiten Bereich in der Justiz geben, in dem dermaßen viel im argen liegt. Ich kenne jedenfalls keinen." ( http://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/Ergebnisse/33_AG6_Steck-Bromme.htm ). Was spricht nach allem noch immer gegen eine rasche Einführung einer Pflicht (in StPO und ZPO) zur Videografie des gesamten Untersuchungsgespräches?
Was genau bedeutet Ihre Äußerung vom August, Sie seien "nicht von vornherein" dagegen?
Wissen Sie, ob wenigstens in der Forensik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth Begutachtungen inzwischen regelmäßig videografiert werden (vgl. die Bayreuther "Ermutigungen" aus dem Jahr 2005 http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Transparenzinitiative_2005.pdf ) Schauen Sie sich doch bitte die Zustände in Deutschland an. Dr. Hanna Ziegert würde sich nicht begutachten lassen. Schauen Sie das Zitat des Herrn Bossi an. Was in Hessen in der Forensik Haina passiert. Für eine schnelle Antwort bitte ich Sie
Mit frdl. Grüßen
Hans Friedrich
Sehr geehrter Herr Friedrich,
nein, ich arbeite an keiner Gesetzesinitiative. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, liegt mein Themenschwerpunkt im Bereich Arbeit und Soziales. Für die von Ihnen angesprochene Problematik wäre aber wohl der Rechtsausschuss der geeignetere Ansprechpartner.
Meine Äußerung vom August bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass ich es für sinnvoll hielte, das Für und Wider einer möglichen Einführung einer Videodokumentationspflicht genauestens zu untersuchen.
Und nein, ich weiß nicht, ob Begutachtungen der Forensik des BKH Bayreuth regelmäßig videographiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme