1.Was wurde aus der Ankündigung der SPD Hartz 4 abzuschaffen? 2.Warum zwingt man Bezieher von Hartz 4 Werte "aufzuessen"? 3.s.u.
S.g.Fr.Kramme,
zu1.Was wurde aus der vollmundigen Ankündigung (von vor der Wahl) der SPD Hartz4 (was die SPD ja selbst einführte)abschaffen und ein Bürgergeld einführen zu wollen?Gibt es schon einen konkreten Termin für die Abschaffung von H4?
zu2.Warum zwingt man Bezieher von H4 dazu Werte(Auto,Haus,Technik,Ersparnisse fürs Alter) die vor einer Arbeitslosigkeit mühselig erarbeitet wurden zu veräußern und "aufzuessen"?Gibt es keine Alternative zu dieser Demütigung?
3.SPIEGEL TV berichtet immer wieder über Personen der "OK" die scheinbar in Luxus schwelgen und trotzdem H4 beziehen. Warum zeigt das Amt hier weniger Härter als bei "gewöhnlichen" H4-Beziehern? Hat man Angst diese Personen zu sanktionieren und Vermögensverhältnisse zu hinterfragen?
Sehr geehrter Herr M.,
danke für Ihre Fragen.
Antwort zu Frage 1:
Die Regierung ist gerade einmal 100 Tage im Amt. Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Details zur Umsetzung des Bürgergelds nennen. Unser Ziel ist es, das Bürgergeld bis Ende des Jahres auf den Weg zu bringen. Ob dieser Zeitplan zu halten sein wird, kann ich aktuell nicht sagen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir intensiv daran arbeiten, gute Vorschläge und Konzepte vorzulegen. Mit der Einführung des Bürgergeldes soll die bisherige Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterentwickelt werden. Es geht darum, Menschen langfristig aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen, etwa durch Qualifizierung und den Ausbau des sozialen Arbeitsmarkts. Wir wollen ermutigen und Ängste abbauen, beispielsweise die Wohnung zu verlieren. Menschen sollen sich voll darauf konzentrieren können, wieder und dauerhaft in Arbeit zu kommen. Es ist beabsichtigt, das Bürgergeld bis Ende des Jahres zu verabschieden.
Antwort zu Frage 2:
Voraussetzung für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist die Hilfebedürftigkeit des Einzelnen. Daher müssen zuerst die eigenen Mittel aus Einkommen (nach Abzug von Freibeträgen) und verwertbarem Vermögen eingesetzt werden. Bis zu bestimmten Obergrenzen gibt es auch beim Vermögen Freibeträge. Sie schützen vor allem die Rücklagen, die der Altersvorsorge dienen. Auch das Vermögen von Kindern ist durch einen eigenen Freibetrag geschützt. Außerdem sind u.a. angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug oder ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Die aktuellen Regelungen sind hier nachzulesen: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/einkommen-und-vermoegen.html
Mit der Einführung des Bürgergelds wollen wir auch eine zweijährige Karenzzeit einführen, in der die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft wird und die Kosten der Unterkunft voll erstattet werden. Ersparnisse sollen zudem in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs nicht angerechnet werden. Nach Ablauf der Karenzzeit soll das Schonvermögen erhöht und die Überprüfung vereinfacht werden.
Antwort zu Frage 3:
Immer wieder wird über Betrügereien bei der Grundsicherung berichtet. Dieses Zerrbild hat aber nichts mit der Realität zu tun. Das Gros der Leistungsbeziehenden ist ehrlich. Im Jahr 2020 z.B. führten Kapitalerträge und Vermögen lediglich in 945 Fällen zu Überzahlungen. Die Jobcenter gehen Hinweisen auf Vermögen grundsätzlich nach. Ungleichbehandlungen sind mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme