Frage an Anette Kramme von Olaf Q. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kramme,
in Folge des vielbeachteten BGH-Urteils bzgl. der Tätigkeit einer Tagesmutter in einem Mehrfamilienhaus (V ZR 204/11) zeichnet es sich nun ab, dass nun immer mehr Tagesmütter Probleme bekommen.
Kinder im Haus gelten häufig als Störquelle und auf Grund des Urteils sehen viele (endlich?) eine Handhabe, die ungeliebten Tagesmütter, welche bisher in dieser Beziehung relativ unproblematisch ihre Tätigkeit ausüben konnten, aus den Häusern/Wohnungen zu klagen bzw. diese Tätigkeit zu untersagen.
Was wird nun von Seiten der Politik unternommen, um den Tagesmüttern wieder Rechtssicherheit und eine Perspektive zu geben? Tagesmütter sind unverzichtbar und es wird eine noch viel größere Zahl benötigt. Aber naturgemäß gehören diese in die Städte und nicht in Gewerbegebiete. Auch das Anmieten von externen Räumen - falls überhaupt möglich - erhöht deutlich die Kosten - entweder für die bezuschussende Kommune, die Eltern oder beiden.
Wie stehen Sie zu dieser Problematik und was wird von Seitens der Politk unternommen?
Danke !
Sehr geehrter Herr Quasdorff,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Das angesprochene BGH-Urteil ist zwar keine Grundsatzentscheidung, wird aber sicherlich einige Verunsicherung auslösen. Ich sehe hier durchaus Probleme auf Tagesmütter zukommen. Wir werden als SPD-Bundestagsfraktion dieses Urteil genau prüfen und gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen fordern. Gerne halte ich Sie auf dem Laufenden. Lassen Sie mir hierfür doch bitte Ihre E-Mail-Adresse an anette.kramme@bundestag.de zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme