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Anette Kramme
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Frage von Joachim W. •

Frage an Anette Kramme von Joachim W. bezüglich Gesundheit

Rechtliche Zulässigkeit zum Einsatz von Mobilfunkstörsendern, sog.
Jammern

Sehr geehrte Frau Kramme,

ich las kürzlich, dass die SPD im Bundestag Störsender gegen
unerwünschten Mobilfunkverkehr einführen will. Wie ernsthaft wird dieser Vorschlag von Ihrer Partei verfolgt und umgesetzt ?

In Amerika und England werden Jammer bereits frei verkauft.
Wie ist im Augenblick die rechtliche Lage hinsichtlich Einsatz von Jammern in Deutschland ? Mache ich mich strafbar, wenn ich zu meinem Schutz vor Mobilfunkstrahlung den Jammer z. B. im Kaufhaus einsetze ?

Ist der Einsatz von Störsendern in Justizvollzugsanstalten bereits zulässig ?

MfG

Joachim Weise

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weise,

Ihre Anfrage an mich war untergegangen. Daher antworte ich Ihnen erst heute. Ich bitte diese Verzögerung ganz ausdrücklich zu entschuldigen.

In der Tat wurde im Nachgang zur Bundespräsidentenwahl, als bereits vor der eigentlichen Bekanntgabe des Ergebnisses die Öffentlichkeit über den Wahlausgang Bescheid wusste (Stichwort: „Twitter“), innerhalb der SPD-Fraktion über die Einrichtung von Störsendern im Bundestag diskutiert. Umsetzbar ist dieser Vorschlag aber wohl nicht.

Handy-Blocker sind in Deutschland nicht erlaubt, es sei denn, der Einsatz dient einem höheren Zweck, z.B. der Gefahrenabwehr. In Gefängnissen sind Handys ein großes Problem. Noch nicht einmal die Vollzugsbeamten dürfen ein Handy mit sich führen. Nachdem die Geräte immer kleiner werden, ist auch der Schmuggel leichter geworden. Um dies zu unterbinden, planen einige Gefängnisse den Einsatz von Störsendern, was nicht ganz einfach ist. Denn zum einen ist dieses Vorhaben relativ teuer und zum anderen auch technisch schwierig, denn Handy-Blocker können räumlich schlecht begrenzt werden und auch außerhalb des Gefängnisses Telefonieren mit dem Handy unmöglich machen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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