(...) ich bedanke mich herzlich für Ihr Schreiben zum Thema Impfpflicht und Ihr reges Interesse an der Gesundheitspolitik im Deutschen Bundestag. (...)
(...) Die im Jahr 2016 veröffentlichte Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes bezieht sich auf die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Diese ist zunächst getrennt von einer Masernimpfpflicht zu betrachten, welche sich auf einen sehr begrenzten Personenkreis beschränkt. Dabei ist es richtig, dass die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion bei entsprechenden gesetzlichen Erwägungen zu berücksichtigen sind. (...)
(...) Die derzeit verfügbaren Datenquellen liefern leider nur ein unvollständiges Bild der Impfsituation in Deutschland. So wird eine bundesweite und kontinuierliche Überwachung (Surveillance) von Impfquoten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausschließlich bei Kindern im Einschulungsalter durch die Schuleingangsuntersuchungen gewährleistet. Damit ist das Wissen zum Impfgeschehen bei jüngeren Kindern (insbesondere zum zeitgerechten Impfen), Jugendlichen und Erwachsenen sowie in Bezug auf neu empfohlene Impfungen begrenzt. (...)
(...) Die Krankenhauslandschaft in Deutschland muss daher grundlegend reformiert werden. Das bedeutet ein Ende der bettenorientierten Planwirtschaft in der Krankenhauspolitik. Für mehr Qualität bei der Patientenversorgung müssen endlich bedarfsgerechte und moderne Krankenhausstrukturen geschaffen und ein wirklicher Qualitätswettbewerb in der Versorgung sichergestellt werden. (...)
(...) Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen, wie es sie seit 2004 gibt. Die FDP-Fraktion war damals die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die Doppelverbeitragung gestimmt hat. (...)
(...) Dennoch muss eine umfassende Impfpflicht als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden. (...)