Frage an Andreas Waldowsky von Stefanie L. bezüglich Jugend
Die Berechnung der Kita-Beiträge kann nicht sozial gerecht sein! Bei der Berechnung werden im Haushalt lebende Personen / Kinder berücksichtigt (beitragsmindernd), jedoch Kinder aus vorherigen Beziehungen nicht, obwohl für diese Kindesunterhalt gezahlt wird und somit Kosten anfallen! Bei der Beitragsberechnung werden jegliche Unterhaltszahlungen so bewertet, als wenn sie weiterhin der neuen Familie in voller Höhe zur Verfügung stehen. Hier ist eine Ungleichbehandlung von Erst-(hier werden alle Familienmitglieder berücksichtigt und das Einkommen steht diesen alleine zur Verfügung) und Folgeehen (welche Unterhaltszahlungen zu leisten haben und somit ein gemindertes Einkommen haben). Welche Möglichkeiten bestehen, um hier eine angemessene Berücksichtigung der tatsächlien wirtschaftlichen Verhältnisse der beantragenden Familie zu erhalten?
Sehr geehrte Frau Legrand,
bei der Ermittlung des Kita-Elternbeitrags für Kinder aus der neuen Familie können Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern aus früheren Beziehungen schon heute berücksichtigt werden. Gemäß §9 Absatz 3 Kinderbetreuungsgesetz kann ein Kind, für das Unterhalt gezahlt wird, als sogenanntes Zählkind angegeben werden. Ein "Zählkind" erhöht rechnerisch die Familiengröße, so dass im Ergebnis ein geringerer Elternbeitrag zu leisten ist. Auf diese Weise wird auch im Hamburger Kita-Gutschein-System der Belastung Rechnung getragen, die Väter und Mütter aufgrund von Unterhaltszahlungen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Waldowsky