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Andreas Storm
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Frage von Martin C. P. •

Frage an Andreas Storm von Martin C. P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Storm, haben Sie Dank für Ihre Antwort.
Nach den vorliegenden Informationen gewährt das Gesetzt seit Januar 06 dem Bürger die Möglichkeit Zugang zu behördlichen Informationen zu bekommen. Dieser Paradigmenwechsel war von den damaligen Volksvertretern! gewollt. Die Ausnahmetatbestände wahren die Betriebsgeheimnisse–Absatz 2 Ihrer Antwort–der betroffenen Unternehmen. Bemerkenswert ist, dass sich die Initiative mit dem Bekanntwerden der Probleme bei der Bayrischen Landesbank und der HRE trifft. Da auch andere Landesbanken in großem Maß betroffen sind, bleibt ein gemeinsames Interesse der Länder zu vermuten. Es schein also verständlich, dass die Initiative auf fruchtbaren Boden stieß. Das stützt den Anschein des Verdeckens und Schützens von Mitgliedern der Aufsichtsräte und Vorstände die oftmals mit Volksvertretern? besetzt sind. Der geforderte gleiche Schutz vor Veröffentlichung, wie bei Geheimdiensten – Absatz 3 Ihrer Ausführung – ist angetan große Brisanz in den Akten zu vermuten.
Es ist gut zu Verstehen, dass die Anwendung dieses Gesetzes, die Kreditwirtschaft und deren Aufsicht „erheblich verunsichert“!
Bei der Berufung auf das Bankgeheimnis–Absatz 2 Ihrer Antwort–wird sich das BMF und die BaFin vorhalten lassen müssen, dass es dieses für den Bürger schon länger nur noch sehr eingeschränkt gibt. Möchte man nicht den Anschein des „zweierlei Maß“ hervorrufen muss das Gesetz so bleiben. Geht es also um das Bankgeheimnis oder das Geheimnis der Banken?
Dass die Justiz Gesetze so auslegen kann, dass es problematisch erscheint, erscheint nur normal. Wird solchem Fall das Gesetz geändert, erscheint das willkürlich. Das begonnene Gesetzänderungsverfahren ist in besonderem Maß geeignet, das Misstrauen gegen die Bürgervertreter nachhaltig zu begründen. Ich möchte Sie, auch im Namen meiner Geschäftspartner die diese Korrespondenz verfolgen, bitten, sich gegen die Initiative zu wenden.
Wie werden Sie um Bundestag abstimmen?
Mit freundlichem Gruss
Martin Poetz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pötz,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.Februar 2009 über die Internetplattform www.abgeordentenwatch.de, in der Sie das Thema Akteneinsicht bei der BaFin angesprochen haben.

Im Austausch mit der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU - Bundestagsfraktion kann ich Ihnen zum Sachstand folgendes mitteilen:

Die vielen Gespräche zum Themenkomplex Informationsfreiheitsgesetz lassen in der Tat die Frage zu, ob ein Kompromiss zwischen einer Bereichsausnahme für BaFin, SoFFin und Bundesbank unter der Wahrung von Bank, - sowie Betriebs - und Geschäftsgeheimnissen möglich ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist derzeit noch in den Beratungen hierzu. Sollte dies nicht möglich sein, stünde auch ein Verzicht der Neuregelung zu Debatte.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB