Frage an Andreas Storm von Martin C. P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Storm,
heute informierte das ARD-Programm Kontraste über den Versuch von Herr Seehofer, der bayrischen CSU und der bayrischen FDP die noch mögliche Akteneinsicht bei der BAFIN entgegen den Bürgerinteressen einzuschränken. Es wäre ein Schlag in das Gesicht alle der mit der Finanzkrise beschäftigten Mittelständler, wenn ihre Abgeordneten, wenn Sie als unser Abgeordneter, Frei- und Schutzräume für in ihren Funktionen leichtfertig oder fahrlässig handelnde Aufsichtsräte und Vorstände der Banken befürworten und, durch Zustimmung zur bayrischen Initiative, aktiv schaffen würden. Wer seine Wähler um Vertrauen bittet kann, wenn diese es ihm zusprechen, die Richtigkeit seiner Wahl am besten durch Klarheit, Offenheit und Ehrlichkeit rechtfertigen. Den Informationen nach plant die bayrische Initiative das Gegenteil. Eines der Ziele soll sein, dass Versagen zu decken und die Versager, weil politische Freunde, zu schützen. Durch das geplante unmöglich machen der Akteneinsicht wird dem Bürger eine, in manchen Fällen die einzige Möglichkeit genommen sich im Rahmen rechtsstaatlicher Mittel zu wehren, bzw. Beweis zu führen.
Ihrer Stellungnahme entgegensehend
verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Martin C. Pötz
Sehr geehrter Herr Pötz,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. Februar 2009 über die Internetplattform www.abgeordentenwatch.de, in der Sie das Thema Akteneinsicht bei der BaFin angesprochen haben.
Im Austausch mit der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU - Bundestagsfraktion kann ich Ihnen zum Sachstand folgendes mitteilen:
Der Bundesrat hat auf Antrag Bayerns in seiner letzten Sitzung 2008 eine Stellungsnahme zu dem Gesetzesentwurf für Zahlungsdienste beschlossen, wonach die Informationsfreiheit im Bankensektor eingeschränkt werden soll. Die Länder fordern, dass sämtliche Aufsichtbehörden und sonstige öffentlichen Kontrollstellen im Finanz – und Versicherungssektor vom allgemeinen Recht auf Aktenzugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ausgenommen werden sollen. Konkret nennt der Bundesrat etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank.
In Gesprächen mit der BaFin und dem BMF zeigt sich, dass in der praktischen Anwendung des Gesetzes gegenüber der BaFin in Einzelfällen die Akteneinsichtsbegehren der „Wahrung des Bankgeheimnisses und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zuwiderlaufen“. Zudem gibt es „problematische“ Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem vergangenen Jahr, welches die BaFin zur Gewährung der Akteneinsicht in bestimmte Aufsichtsverfahren gegenüber Kreditinstituten verpflichten. Die Kammer hat keine hinreichenden Belege dafür gesehen, dass mit der Informationserteilung konkrete nachteilige Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Bankenaufsicht entstehen.
Diese Verfahren, in denen es letztlich um die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen von der BaFin kontrollierte Finanzdienstleistungsinstitute und somit „bestimmte private Interessen“ geht, haben bei der Kreditwirtschaft und der Aufsicht „erhebliche Verunsicherung“ hervorgerufen. Das Bankgeheimnis wird vom Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bislang überhaupt nicht berücksichtigt. Gemeinsam mit den Geheimdiensten soll die Bankenaufsicht daher komplett vom Recht auf Informationszugang ausgenommen werden.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm MdB