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Frage von Steffen B. •

Frage an Andreas Storm von Steffen B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Herr Storm,

Mit dem Änderungsantrag vom 22. Januar zur 10. Atomgesetznovelle wird allem Anschein nach das Verursacherprinzip aufgehoben. Etwa 75 Prozent der Strahlung im Salzstock Asse II stammt aus den Atomkraftwerken von EnBW, Eon, RWE und Vattenfall. Es kann nicht sein, dass die immensen Kosten für die Sicherung dieser Lager dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Problematisch ist auch, dass die Novelle vorsieht, das undichte Salzbergwerk "Asse II" ohne fachliche Prüfung seiner Eignung und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung als Endlager zu legalisieren.

Wie ist Ihre Position zu dieser Novelle?

Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Brunner aus Darmstadt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brunner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über das Medium www.abgeordnetenwatch.de vom 29. Januar 2009 zur 10. Atomgesetznovelle.

Im September des vergangenen Jahres haben sich Bundesforschungsministerin Dr. Annette Schavan, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und der Umweltminister des Landes Niedersachsen Hans-Heinrich Sander darauf geeinigt, die Schachtanlage Asse angesichts der künftig notwendigen Aufgaben auch verfahrensrechtlich wie ein Endlager zu behandeln und einen Betreiberwechsel auf das Bundesamt für Strahlenschutz vorzunehmen. Das Bundeskabinett hat im November 2008 den Betreiberwechsel zum 1. Januar 2009 beschlossen. Dieser ist also bereits umgesetzt und soll durch die von Ihnen angesprochene Atomgesetznovelle begleitet werden. Damit ist sichergestellt, dass zukünftig die Vorschriften des Atomgesetzes über Endlager des Bundes auf die Schachtanlage Asse unmittelbar Anwendung finden können.

Zur Zeit wird im Rahmen eines Optionenvergleichs geprüft, welches Konzept für die Schließung der Schachtanlage Asse die größtmögliche Sicherheit bietet. Durch die Atomgesetznovelle werden die möglichen Optionen zur Schließung in keiner Weise eingeschränkt.

Darüber hinaus ändert sich auch nichts an der Verteilung der Kosten für die Schließung der Asse. Für diese ist auch schon vor dem Betreiberwechsel und vor der Atomgesetznovelle der Bund aufgekommen, nämlich über das vom Bund geförderte Helmholtzzentrum München.
Die Zuständigkeit des Bundes für die Kosten wurde bisher nicht in Zweifel gezogen, denn im Gegensatz zu den von Ihnen angeführten Zahlen stammt der überaus größte Anteil der radioaktiven Abfälle (etwa 90 % der Radioaktivität) in der Asse von bundeseigenen Forschungseinrichtungen.

Ich möchte Ihnen versichern, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung auch in Zukunft alle Entwicklungen bezüglich der Schachtanlage Asse begleiten wird, um den bestmöglichen Schutz für Mensch und Umwelt sowohl während der Schließung der Schachtanlage als auch danach zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm, MdB