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Frage von Andreas M. •

Frage an Andreas Storm von Andreas M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Storm,

im Bundestag fand am 12.11.2008 die 1. Lesung des Ratifikationsgesetzes zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen statt.

Die UN-Konvention betont die Inklusion behinderter Menschen in das Regelschulsystem. Kinder sollen dabei nicht den Vorgaben der Schule angepasst, sondern die Rahmenbedingungen sollen an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Schüler ausgerichtet werden. Dies bedeutet z. B., dass es an Regelschulen unterschiedliche Bildungsziele gibt.

Unterstützen Sie die Inklusion von (geistig) behinderten Kindern in das Regelschulsystem in Ihrem Wahlkreis? Falls ja: Was werden Sie für die Umsetzung "einer Schule für alle" vor Ort auf den Weg bringen?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüßen,

Andreas Mannweiler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mannweiler,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform http://www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie mich nach meiner Position zum wichtigen Thema „Inklusion von behinderten Kindern in das Regelschulsystem“ fragen.

"Eine Schule für alle" fordert die schulische Inklusion von Kindern mit Behinderungen ins Regelschulsystem. In Deutschland sind zwar die rechtlichen Bedingungen für gemeinsamen Unterricht in einigen Bundesländern geregelt, doch sehr häufig müssen Kinder mit Behinderungen, die auf eine Regelschule gehen möchten, lange dafür kämpfen.

Ich bin der Auffassung, dass wir von Anfang an einen selbstverständlichen Umgang zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen lernen und fördern müssen. Viel zu oft werden Menschen mit Behinderungen mit den Vorbehalten und der Kontaktscheu nichtbehinderter Menschen konfrontiert. Viele haben Angst, etwas Falsches zu sagen oder sich unangemessen gegenüber behinderten Menschen zu verhalten. Ein Grund dafür ist das fehlende gemeinsame Aufwachsen von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Durch gemeinsame Erziehung und Bildung in Familien, frühkindlichen Einrichtungen und Schulen kann ein selbstverständlicher Umgang erlernt werden und Teilhabe gefördert werden. Die Teilhabe muss über Schul- und Berufsausbildung bis ins Arbeitsleben weitergehen.

Daher unterstütze ich die Inklusion von behinderten Kindern in das Regelschulsystem, sofern dies im jeweiligen Einzelfall sinnvoll erscheint. Ich bin auch der Meinung, dass für eine optimale Betreuung und Förderung behinderter Kinder gesorgt werden muss, damit die Jugendlichen sich bestmöglich entfalten und gefördert werden können. Wenn diese optimalen Bedingungen allerdings an einer Regelschule nicht gegeben sind, halte ich das Angebot von Schulen für Lernhilfe, die auf die besonderen Bedürfnisse von behinderten Kindern eingehen, für die gebotene Lösung. Mir liegt darüber hinaus sehr am Herzen, dass wir noch mehr Anstrengungen unternehmen, damit junge Menschen mit Behinderung die Schule nicht ohne einen Abschluss verlassen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass eine erfolgreiche Integration in die berufliche Ausbildung und das folgende Berufsleben gelingen kann.

Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen ist das zentrale Ziel in der Politik für Menschen mit Behinderungen. In den letzten Jahren gab es bereits Einiges, was die Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen gefördert hat. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch IX. Buch und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurden wichtige Meilensteine auf diesem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung verabschiedet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position deutlich machen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm MdB