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Frage von Sabine C. •

Frage an Andreas Storm von Sabine C. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Storm,
wie stehen Sie zu allgemeinen bzw. Langzeitstudiengebühren?
Grüße
sc

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Crook,

vielen Dank für Ihre Email vom 29. August 2005, in der sie mich auf das Thema der Studiengebühren ansprechen.

Deutschland braucht dringend eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen, um im internationalen Wettbewerb der Lehr- und Forschungseinrichtungen zu vergleichbaren Bedingungen arbeiten zu können. Das Studiengebührenverbot hat ganz entscheidend dazu beigetragen, daß dringend notwendige Reformen im Hochschulbereich verhindert wurden. Es hat die Unterfinanzierung der Lehre mit verursacht. Nach Expertenmeinung fehlen den Hochschulen jährlich drei bis vier Milliarden Euro, davon allein eine Milliarde in der Lehre. Die Betreuungssituation ist dramatisch. Auf einen Professor kommen im Durchschnitt 60 Studierende, während es in den USA 10 sind. Die meisten Industriestaaten geben im Tertiärbereich mehr für die Bildung aus, was auf die höhere private Beteilung zurückzuführen ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Studiengebührenverbot, welches Rot-Grün ins Hochschulrahmengesetz schreiben wollte, am 26. Januar 2005 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Bildungspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten stets die Streichung des Verbotes von Studiengebühren im Bundesrecht gefordert (vgl. nur BT-Drs.15/2385). Denn die teilweise langjährigen Erfahrungen in anderen Ländern stellen zweifelsfrei unter Beweis, daß Studienbeiträge kein Hindernis für eine höhere Bildungsbeteiligung aller sozialen Schichten bis hin zum universitären Abschluß sind. Studienbeiträge sind dagegen sehr wohl geeignet, einen Qualitätswettbewerb in Gang zu setzen. Sie führen – auch das zeigen Beispiele in anderen Ländern (z.B. Großbritannien, Australien, die Niederlande oder Österreich) – zu Verbesserungen in der Lehre, kürzeren Studienzeiten und höherem Studienerfolg.

Ein Studium ist eine ganz persönliche, für jeden Einzelnen ökonomisch rentable Investition in die Zukunft. Hochschulabsolventen haben in der Regel ein höheres Einkommen und ein deutlich geringeres Risiko der Arbeitslosigkeit. Das Eigeninteresse der Akademiker an einer guten Ausbildung ist unübersehbar. Heute übernehmen in Deutschland Nichtakademiker durch ihre Steuern bis zu 90 Prozent der akademischen Ausbildungskosten. D. h. Facharbeiter, Krankenschwestern und Handwerker zahlen die Ausbildung, während der Ertrag vorwiegend den Hochschulabsolventen zu gute kommt.

Für die CDU/CSU ist selbstverständlich, daß Studienbeiträge sozial verträglich ausgestaltet sein müssen. Niemand, der zu einem Studium befähigt ist, darf sich allein aus finanziellen Gründen daran gehindert sehen. Die Einführung von Studienbeiträgen muß begleitet werden von einem leistungsfähigen Darlehens- und Stipendiensystem und einer umfassenden Diskussion über die Bildungsfinanzierung insgesamt.

Die finanziellen Möglichkeiten der Eltern dürfen nicht entscheidend für die Aufnahme eines Hochschulstudiums sein. Die CDU befürwortet eine Kombination von BAföG, Bildungssparen, Bildungsdarlehen und Entgelten bei einkommensabhängiger Darlehensrückzahlung sowie Freiplätzen für Begabte und Bedürftige. Dabei soll geprüft werden, wie das bisherige Vermögensbeteiligungsgesetz mit den beiden Säulen Bausparen und Produktivsparen um eine dritte Säule, das Bildungssparen, ergänzt werden kann. Ein leistungsabhängiges Stipendiensystem mit Unterstützung aus privaten Mitteln sollte diese Maßnahmen wirkungsvoll ergänzen. Im System der sozial- und leistungsorientierten Studienbeihilfen muss der Leistungsgedanke stärker berücksichtigt werden. Um die erheblichen Herausforderungen der Hochschulfinanzierung schultern zu können, müssen daneben bessere steuerpolitische Rahmenbedingungen zur Errichtung von Stiftungen geschaffen werden.

Die unionsgeführten Länder sind sich einig, daß die Einnahmen aus den Studienbeiträgen zweckgebunden in den Hochschulen für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden.

Sozial verträgliche Studienbeiträge können zu mehr Qualität in der Hochschulbildung in Deutschland führen und werden deshalb auch bei den Studierenden eine hohe Akzeptanz erfahren. Die Hochschule wird zu einem Leistungserbringer, der Student zu einem echten Kunden.

Das neue hessische Studienguthabengesetz ist für Langzeitstudierende eine Entscheidungshilfe, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um schnell zum Abschluß zu kommen oder sich neu zu orientieren. Langzeitstudenten, die kurz vor dem Abschluss stehen, können sich die Gebühr zurückerstatten lassen, wenn sie ihr Studium bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zum Abschluß bringen. Dies ist eine zusätzliche Motivation für alle, die ihre Leistungsbereitschaft unter Beweis stellen wollen. Härtefallklauseln werden selbstverständlich auch bei Langzeitstudiengebühren soziale Verträglichkeit sicherstellen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB