Frage an Andreas Storm von Else U. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Besten Dank für Ihre Antwort vom 26.09. in der Sie mir leider noch die Antwort auf die Frage der Differenz zwischen 10,2%Abschlag, die ich hinnehmen soll, wenn ich mit 63Jahren in Rente gehe und der von mir errechneten 7,2% Abschlag für 2Jahre, da ich mit 65 nach 50Beitragsjahren ohne Abschlag in Rente gehen könnte. Außerdem möchte ich doch bitte eine Rechenfunktion wie man z.B. bei mir auf 89% Steuerpflicht bei der Rente kommt. Denn auch heute nach 40Jahren kann ich meine Rentenbeiträge nicht bei der Einkommenssteuer berücksichtigen. Wenn ich nun davon ausgehe, dass ich noch 8 Jahre dieses könnte, so ergibt sich für mich hieraus bei 48Beitragsjahren ein Vorteil von 16,666%. Dieses würde bedeuten, dass ich 16,666% vom AN Anteil plus 50% vom AG Anteil also 66,666% versteuern müsste, wenn es gerecht mit dem Vergleich zu den Beamten stattfinden sollte. Wie erklären Sie mir dann die Differenz von 21,34% zu den 89%. Besten Dank für eine Antwort