Frage an Andreas Storm von Thomas R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geerhter Herr Storm,
die jüngsten Umfragewerte und der daraus resultierende Wählerwunsch zur aktuellen Situation in Hessen sind eindeutig.
Der machtpolitische Crashkurs von Fr. Ypsilanti führt nur weiter in die Krise.
Wann werden in Hessen von der geschäftsführenden CDU Neuwahlen angesetzt um diesem rot-roten Desaster ein Ende zu bereiten?
Mit besten Grüßen
Thomas Regnier
Sehr geehrter Herr Regnier,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie das Thema "Neuwahlen in Hessen“ ansprechen.
Sicherlich haben Sie Recht, dass „der machtpolitische Crashkurs von Frau Ypsilanti“ unerträglich ist und die Vorstellung, dass die Linke eine Rot-Grüne Minderheitsregierung am Gängelband laufen lässt, ist noch unerträglicher. Hier werden die Grundüberzeugungen auch vieler Sozialdemokraten verlassen, nicht mit extremen Parteien zusammenzuarbeiten.
Dennoch halte ich die Aussage unseres Ministerpräsidenten Koch für richtig: „Wir können dem Wähler nicht sagen: Wählt solange, bis es uns Politikern gefällt.“
Die CDU in Hessen versucht nach wie vor, eine tragfähige Mehrheit zu bilden. In Einzelfragen ist, wie zum Beispiel bei der Erhöhung der Beamtenbesoldung, eine Zusammenarbeit jenseits von Rot-Rot-Grün bereits erfolgreich geprobt worden.
Zu Ihrer Frage, warum die Hessische Landesregierung keine Neuwahlen ansetzt, möchte ich auf Art. 80 der Hessischen Verfassung „Selbstauflösung des Hessischen Landtags“ verweisen.
Die Selbstauflösung des Landtags ist in Artikel 80 der Hessischen Verfassung geregelt: „Der Landtag kann sich durch einen Beschluss, für den mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gestimmt hat, selbst auflösen“.
Das bedeutet, dass der Landtag nicht von der Landesregierung aufgelöst werden kann.
Der Landtag kann seine Auflösung somit mit sofortiger Wirkung beschließen, und zwar mit absoluter Mehrheit, die zum jetzigen Zeitpunkt, auch wenn es das bürgerliche Lager wollte, nicht vorhanden ist. Mit Verkündung des Abstimmungsergebnisses durch den Landtagspräsidenten wäre der Auflösungsbeschluss wirksam, die Wahlperiode damit beendet und es würden Neuwahlen ausgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm MdB