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Frage von Stefan H. •

Frage an Andreas Storm von Stefan H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Storm,

bitte helfen Sie mir und erklären, warum das Gesetz nicht gegen das Grundgesetz und das Recht auf infomationelle Selbstbestimmung verstößt.

Dazu wäre es hilfreich, wenn ich nicht die allseits bekannten Textbausteine lesen müsste. Sondern ich bin an Ihrer persönlichen Meinung und an Ihrer Begründung interessiert, warum Sie zugestimmt haben.

Mir persönlich graut vor dem Gedanken, dass in zehn Jahren alles total vernetzt ist und der Bürger vollständig gläsern geworden ist. Aus meiner Sicht ist die Vorratsdatenspeicherung ein erster Schritt dorthin. Zuerst der kleine Finger, dann die ganze Hand, dann der ganze Mensch.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Hummelt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hummelt,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ über das Medium www.abgeordnetenwatch.de.

Zunächst möchte ich auf meine hier eingestellten Antworten zu den in der Vergangenheit gestellten Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung verweisen. Zudem baten Sie mich konkret zu erklären, weshalb das am Freitag im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht gegen die verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte verstößt.

Ich bin mir bewusst, dass im Rahmen von Vorratsdatenspeicherungen ein Eingriff in Grundrechte des im Einzelfall Betroffenen gegeben ist. Allerdings werden die Grundrechte nicht vorbehaltlos gewährleistet, was bedeutet, dass der Schutzbereich, den die Grundrechte garantieren, einge-schränkt werden kann. Das heißt, dass in den jeweiligen Schutzbereich eingreifen darf, wenn dies zur Verfolgung wichtiger Allgemeinwohlbelange erforderlich und angemessen, also verhältnismäßig, ist. Solche Allgemeinwohlbelange sind zum Beispiel der Schutz der Bevölkerung vor Terrorismus und damit einhergehend die Möglichkeit, effektiv bestimmte Kriminalitätsbereiche mit Strafen zu sanktionieren. Das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Sie auch ansprechen, ist ein solches Grundrecht, das nicht vorbehaltlos gewährt wird.

Meiner Meinung nach ist die Vorratsdatenspeicherung eine weitaus wirksamere Möglichkeit als eine verdeckte Ermittlung, um die sich gegen die dem Terrorismus innewohnenden Gefahren zu behaupten. Zu beachten ist dabei auch, dass die Speicherungszeit der Daten auf ein halbes Jahr beschränkt ist und dass diese Daten ausschließlich bei dem Verdacht auf erhebliche Straftaten abgerufen werden dürfen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm