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Frage von Filomena C. •

Frage an Andreas Storm von Filomena C. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Betreff: Aufteilung des Ausbildungsgehaltes im Sozialen Bereich

Sehr geehrter Herr Strom,

ich bin eine Schülerin der Alice-Eleonoren-Schule in Darmstadt und befinde mich im 2.Ausbildungsjahr zur Sozialassistentin. In diesem 2. Jahr absolvieren wir ein Jahrespraktikum in einer sozialen Einrichtung (sozialpädagogisch- bzw. Sozialpflegerischer Bereich) unserer Wahl um praktische Erfahrungen zu sammeln. In den 3 Tagen, in den wir in unserer Einrichtung arbeiten, arbeiten wir 21 Stunden.

Im Unterricht Politik diskutierten wir die Fragestellung, „wie viel Lohn erhalte ich, für 84 Arbeitsstunden?“ Hier wurden uns große Unterschiede deutlich, bei gleicher Tätigkeit erhält eine Schülerin 276 €, eine andere nicht. Jetzt frage ich Sie, wie kann es sein, dass ein unterschied zwischen 276 € und 0 € möglich ist? Wie kann es sein, dass ein ungelernter Lager Arbeiter mehr verdient, als eine Schülerin im 2. Ausbildungsjahr?

Es ist deprimierend, dies zu erleben und von Ihnen stets zu hören, dass Sie Bildung und soziales fördern möchten. Wen dem wirklich so ist, tun Sie das bitte und ändern Sie etwas an diesen unmöglichen umständen. Denn somit werden Sie Ihren Wählern zeigen, dass Sie Ihre gut überdachte vorhaben, die Bildung zu fördern, auch realisieren können.

Mit freundlichen Grüßen
Filomena C.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Cirillo,

danke für Ihre engagierte Anfrage vom 19.10.2007 zur Höhe von Ausbildungsvergütungen.

Da Ihre Ausbildung und auch die Frage der Ausbildungs- bzw. Praktikumsvergütung dem Hessischen Landesrecht unterliegen, konnte seitens des Bundesbildungsministeriums eine nähere Prüfung der Gegebenheiten vor Ort, die Sie ansprechen, nicht erfolgen. Unabhängig davon ist die Höhe von Praktikumsvergütungen aber auch bei vergleichbaren schulischen Ausbildungswegen nach Bundesrecht häufig das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen den Schülern und den Anbietern von Praktikumsplätzen. Sie können auch dort in Abhängigkeit von der wechselseitigen Interessenlage merklich schwanken, bis zum Fehlen jeglicher Vergütung. Dabei ist zu bedenken, dass die Bereitschaft, überhaupt einen Praktikumsplatz anzubieten und die erforderliche Betreuung während des Praktikums zu gewährleisten, erfahrungsgemäß unter anderem von der Höhe der vereinbarten Praktikumsvergütung abhängt.

Etwas anders liegt es bei den nach dem Berufsbildungsgesetz strukturierten Ausbildungsberufen, bei denen die vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung sowohl für die berufsschulischen Zeiten als auch für die Phasen in den Ausbildungsbetrieben gilt. Allerdings variieren die Vergütungen auch bei Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz des Bundes beträchtlich, nach Branchen ebenso wie nach Regionen. Solche Unterschiede sind aber auch hier nicht willkürlich, sondern in der Regel Ergebnis der Verhandlungen der Tarifparteien.

Eine unterschiedliche Vergütungshöhe mag im Einzelfall zufällig oder ungerecht erscheinen, in der Ausbildung ebenso wie in der Berufstätigkeit. Es wäre jedoch keine Lösung, durch den Staat einheitliche Sätze festlegen zu wollen, denn dies würde nach aller Erfahrung die notwendige Bereitschaft von Einrichtungen und Unternehmen schmälern, die so wichtigen Ausbildungsmöglichkeiten überhaupt anzubieten.

Gerne biete ich Ihnen ein persönliches Gespräch an oder besuche Ihre Klasse in der Alice-Eleonoren-Schule in Darmstadt, um das Thema zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB