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Andreas Storm
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Frage von Roberto M. •

Frage an Andreas Storm von Roberto M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Storm,

ich zitiere Sie: „In Zeiten von terroristischen Anschlägen in verschiedensten Ländern, ist es notwendig, potentielle Terroristen zu überwachen, um diesem vorzubeugen.“ Dafür lässt sich Herr Dr. Schäuble einiges einfallen; die Speicherung unser aller Fingerabdrücke (Fingerabdruck-Register), Vorratsdatenspeicherung der Telefon- und Internet-Verbindungsdaten, Bundestrojaner, zweckfremde Nutzung der Mautstationen, RFID Reisepässe. Sind wir alle potentielle Terroristen? Wozu sonst werden dermaßen tiefgreifende und umfangreiche Datensammlungen angelegt? Wie stehen Sie zu diesen Maßnahmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Michels,

vielen Dank für Ihre Frage über das Medium www.abgeordnetenwatch.de.

Natürlich ist zu verneinen, dass alle in Deutschland lebenden Menschen als potentielle Terroristen angesehen werden. Jedoch ist es auch nicht von der Hand zu weißen, dass in Deutschland lebende „Schläfer“ im Rahmen der Vorbereitungen der Terroranschläge vom 11. September 2001 eine entscheidende Rolle spielten. Die Terrorabwehr stellt daher mehr denn je eine wichtige Aufgabe dar.

Die Bundesregierung hat im Februar letzten Jahres der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb, weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat in dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Regelungen vorgesehen, mit denen dies geschieht. Dieser Gesetzentwurf derzeit im Bundesrat behandelt. Anschließend ist die Befassung des Deutschen Bundestages vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB