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Frage von Willi W. •

Frage an Andreas Storm von Willi W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr MdB Andreas Storm!

"Rentenbeauftragte fehlen überall".

Laut Internet gibt es insgesamt 29 Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung. Das BMAS hat eine Beauftragte für die Belange behinderter Menschen und den Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen.

Das BMWi hat sogar einen Tourismusbeauftragten der Bundesregierung.

Eine Beauftragte für die Belange der über 24 Millionen versicherten Frauen, oder der über 11 Millionen Rentnerinnen sucht man vergebens.
Einen Beauftragten für die Belange der über 26 Millionen versicherten Männer, oder der über 8 Millionen Rentner findet man auch nicht.

Zur Lösung der unzähligen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist es allerhöchste Zeit,
> eine "Beauftragte für die Renten-Belange der Frauen"
und
> einen "Beauftragten für die Renten-Belange der Männer"
als Interessenvertretung und als Ansprechpartner für die Betroffenen durch den Deutschen Bundestag berufen zu lassen.

Die beiden Beauftragten für die über 50 Millionen Betroffenen können m. E. dabei mithelfen, das fehlende Vertrauen in die gesetzliche Rente wieder zurückzubringen.

Fragen:
1.) Warum hat die CDU bisher noch keine Rentenbeauftragte berufen lassen?

2.) Sind Sie als MdB für eine schnellstmögliche Berufung der zwei Rentenbeauftragten, "eine für die Belange der Frauen" und "einen für die Belange der Männer"?

Mit freundlichem Rentnergruß
Willi Waxweiler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Waxweiler,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de zum Thema Soziales.

Ich kann verstehen, dass sich Bürgern, die kurz vor dem Eintritt ins Rentenalter stehen oder bereits Rente beziehen, einige fachspezifische Fragen stellen, die sie von kompetenter Hand geklärt haben möchten. Hierzu gibt es ein weit verzweigtes Netz kompetenter Ansprechpartner sowohl der Deutschen Rentenversicherung, als auch unserer hervorragenden und flächendeckend organisierten Sozialverbände. Darüber hinaus stellt die Rentenversicherung das Herzstück unserer sozialen Sicherungssysteme dar und ist deshalb Gegenstand der laufenden parlamentarischen Arbeit, sodass die Schaffung zweier „Rentenbeauftragten“ nicht erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm