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Frage von Matthias P. •

Frage an Andreas Storm von Matthias P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strom,

die letzten 2 -3 Jahre die Aktivitäten der Innenminister Schily und nun Schäuble vorallem dahingehend wahrgenommen, dass diese die Überwachungsmaßnahmen erhöhen.

Sorgen bereiten mir vorallem die Kameras an den Mautbrücken, sowie Schäubles Bundestrojaner und besonders die Reaktion auf das sich damit befassende Urteil des BGH.

Ohne Paranoid wirken zu wollen, weiß ich sehr wohl wie einfach es ist aus den Kamerabildern die KFZ Kennzeichen automatisch zu extrahieren. Die damit aufkommenden Möglichkeiten für den Staat sind meiner Meinung gefährlich für eine freie Bürger. Technisch kann man mit diesen Daten sehr leicht Bewegungsprofie von Bürgern erstellen. Leider noch viel mehr.

Die "Bundestrojaner" finde ich einfach indiskutabel. Ich erwarte von einem Staat, dass er andere Lösungen findet die die Bürgerrechte besser schützen.

Um auf den Punkt zu kommen:

Wie sehen Sie die Notwendigkeit Bürgerrechte zu beschneiden, um die Sicherheit zu erhöhen?

Wie steht allgemein die CDU zu solchen Fragestellungen. Ist die FDP in diesem Punkt die bessere CDU?

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Prinz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Prinz,

vielen Dank für Ihre Frage über das Medium www.abgeordnetenwatch.de zum Thema „Bürgerrechte“.

In Zeiten von terroristischen Anschlägen in verschiedensten Ländern, ist es notwendig, potentielle Terroristen zu überwachen, um diesem vorzubeugen.

Sie beziehen sich in Ihrer Frage u.a. auf die sog. „Bundestrojaner“. Mit Hilfe dieser „Trojaner“ ist es möglich, Computer ohne das Wissen der Personen, denen dieser Computer gehört, auf verfahrens- oder gefahrenabwehrrelevante Daten zu durchsuchen. In der StPO finden sich zwar Rechtgrundlagen, jedoch können die o.g. Ermittlungsmaßnahmen nicht auf diese gestützt werden, wie der Bundesgerichtshof am 5. Februar dieses Jahres entschied.

Das Bundesministerium des Inneren, unterstützt von den Innenpolitkern der CDU/CSU Bundestagsfraktion, setzt sich zum einen für die baldige Schaffung einer Rechtsgrundlage ein, und zum anderen unterstützen wir Bundesinnenminister Dr. Schäuble in seiner Zielsetzung, die erforderliche Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen zur Abwehr terroristischer Gefahren für das BKA sowie zur nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung des BfV zu schaffen. Eine solche Maßnahme sollte dabei nur aufgrund richterlicher Anordnung und nur bei bestimmten schweren Straftaten erfolgen. Natürlich muss ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass unerwünschte Nebeneffekte und Risiken für nicht betroffene Dritte ausgeschlossen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Storm