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Andreas Storm
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Frage von Dirk M. •

Frage an Andreas Storm von Dirk M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Storm,

mit grosser Verwunderung musste ich bemerken, dass es neuerdings zwar erweiterte Möglichkeiten gibt, Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen, diese jedoch in der zu den Formularen der Einkommensteuererklärung gehörenden Anleitung kaum entsprechend gewürdigt werden. Statt instruktiver, hilfreicher Beispiele zur Unterbringung der ja im Allgemeinen nicht unerheblichen Summe finden sich nur die geltenden Vorschriften und Regeln in üblichem Behördendeutsch.
Suggestive Beispiele finden sich stattdessen in anderen Bereichen, z. B. erfährt man, dass die Reinigung eines Arbeitsanzugs, im Beispiel immerhin 19 Euro, steuerlich geltend gemacht werden kann. Es wäre doch leicht, hier den steuerzahlenden Eltern ein wenig zu helfen? Die haben in ihrer Freizeit doch besseres zu tun, als über solchen Papieren zu brüten...

MfG
D. Mayer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mayer,

ich bedanke mich herzlich für Ihre Frage über das Medium www.abgeordnetenwatch.de zum Thema Finanzen.

Seit dem 1. Januar 2006 besteht die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuerlich abzusetzen. Sie haben dies mit Wohlwollen aufgenommen.

Ich bedanke mich für Ihren Hinweis, dass die Möglichkeit der Absetzbarkeit solcher Betreuungskosten nur unzulänglich in der zur Einkommenssteuererklärung gehörenden Anleitung berücksichtigt wurde und werde Ihre Kritik an das zuständige Referat im Bundesministerium der Finanzen weiterleiten.

Allgemein zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Familienförderung und -leistungen kann ich Ihnen die Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die unter http://www.familien-wegweiser.de zu erreichen sind und auf denen sehr umfänglich die Möglichkeiten des von Ihnen angesprochenen Themas dargestellt werden, sehr empfehlen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Andreas Storm