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Frage von Edeltraud S. •

Frage an Andreas Storm von Edeltraud S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Storm,

da die MWsT wohl auch zielgerichtet verwendet wird, möchte ich anfragen, ob nicht auch eine gebundene Kaffeesteuer möglich wäre:

so würde ich vorschlagen, Kaffee, Kakao etc. aus nicht fairem Handel mit einer Steuer zu belegen, die so hoch sein sollte wie die Differenz zu dem Preis, der für Kaffee etc. aus fairem Handel zu entrichten ist, d.h. pro 500 g evtl 1 - 1.50 € mehr für Kaffee aus nicht fairem Handel. Die Einnahmen aus dieser Steuer sollten für Unterstützung von Projekten verwendet werden, die Kooperativen aufbauen, die Produkte erzeugen, die sie über fairen Handel vermarkten wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Schnegelsberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schnegelsberg,

haben Sie Dank für Ihre Frage zum Thema "Steuern" im Forum www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich für die Einführung einer gebundenen Kaffeesteuer aussprechen.

Hierzu kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen:

Die Einführung einer gebundenen Kaffeesteuer ist derzeit nicht im Gespräch.

Bei der bestehenden Kaffeesteuer handelt es sich um eine sog. Verbrauchersteuer, die so beibehalten werden soll. Würde man in Deutschland eine gebundene Kaffeesteuer in der Weise, wie Sie es vorschlagen, einführen wollen, müsste dies EU-weit abgestimmt werden und würde zu einem bürokratischen Mehraufwand führen.

Ziel ist es aber, das deutsche Steuerrecht einfach und transparent zu gestalten. Eine nochmalige Differenzierung in Kaffee, der aus fairem Handel stammt und solchen, der aus nicht fairem Handel stammt, würde unproduktiv wirken. Es würde nicht zur Vereinfachung der Bürokratie und des Steuerrechts führen, was gerade aber erreicht werden soll.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Storm