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Frage von Wilfried B. •

Frage an Andreas Storm von Wilfried B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Storm,

in Ihrer Antwort vom 16.01.2007 haben Sie das 2. Mittelstandsentlastungsgesetz erwähnt. Nach einer Radiomeldung hat der Entwurf mittlerweile das Bundeskabinett passiert.
Ist es zutreffend, dass der Passus zur Beitragsüberwachung durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften (Artikel 20) wieder gestrichen wurde?

Mit freundlichen Grüßen
W. Böhm

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Antwort von
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Sehr geehter Herr Böhm,

erst einmal vielen Dank für Ihre Frage aus dem Thema „Wirtschaft“ im Rahmen der Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de.

Die Radiomeldung, die Sie verfolgt haben, hatte Ihre Richtigkeit, der Entwurf zum 2. Mittelstandsentlastungsgesetz hat mittlerweile das Bundeskabinett passiert.

Weiterhin fragen Sie, ob es zutreffend sei, dass der Passus zur Beitragsüberwachung durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften, also Artikel 20 des 2. Mittelstandsentlastungsgesetzes wieder gestrichen wurde. Dies kann ich verneinen. Artikel 20 wurde nicht gestrichen. Der Inhalt findet sich nun in Artikel 25 des Gesetzesentwurfes wieder, sodass sich lediglich die Artikelnummer geändert hat. Durch Artikel 25 des oben genannten Gesetzes soll die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen werden, wodurch jährlich bis zu 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben entfallen können.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben!

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Storm