Portrait von Andreas Storm
Andreas Storm
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Andreas Storm zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gabi T. •

Frage an Andreas Storm von Gabi T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Storm,

ich möchte mich der Frage von Dietlind Möller v. 11.01.2007 gern anschließen. Die Frage ist kurz und präzise - für jeden verständlich -.
Mit Ihrer viel zu ausschweifenden Antwort kann leider kaum jemand etwas anfangen.
Meine Frage:
Ist es richtig- bzw bekannt, daß ein muslimischer Mann seine u.U. mehreren Frauen und Großfamilien-Mitglieder in seiner Krankenkasse unentgeldlich mitbehandeln lassen kann?
Wie werden ggf,solche zusätzlichen Kosten bei der Gesunheitsreform berücksichtigt?
Ich bitte Sie um eine kurze, für mich als Normalbürgerin verständliche Antwort.
Außerdem würde ich von Ihnen gern erfahren, ob Sie der Gesundheitsreform zustimmen werden? 80 % der Bundesbürger wollen diese Reform nicht! Werden Sie sich gegen das Volk entscheiden?
Ihrer Antwort mit Spannung entgegensehend verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
G. Thiess

Portrait von Andreas Storm
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Thiess,

sehr gerne beantworte ich Ihre weitergehenden Fragen zum von Herrn Möller angesprochenen Thema.

Auf Ihre Frage nach der Berücksichtigung der Kostenübernahme durch Krankenkassen für „Großfamilienmitglieder“ in Bezug auf die zu verabschiedende Gesundheitsreform ist festzuhalten, dass diese Kosten zwischenstaatliches Recht berühren und somit Gegenstand der aktuellen Gesundheitsreform sind.

Die Rechtsgrundlage für die Behandlung von Familienmitgliedern lässt sich wie folgt aufschlüsseln:

- Für in Deutschland lebende inländische sowie ausländische Arbeitnehmer und deren in Deutschland lebende Angehörige ist das Sozialgesetzbuch (SGB V) die gültige Rechtsgrundlage. Hier wird der deutsche Rechtsbegriff des Angehörigen zu Grunde gelegt, was bedeutet, das die Eltern und Geschwister nicht mitversichert sind, wohl aber mehrere Ehefrauen und die Kinder von ausländischen Arbeitnehmern, da die Bundesrepublik Deutschland das Personenstandsrecht anderer Staaten anerkennt. Somit haben mehrere im Ausland rechtmäßig geschlossene Ehen für die Familienversicherung Gültigkeit und führen zur Mitversicherung.

- Anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn nur der ausländische Arbeitnehmer in Deutschland wohnt und seine Angehörigen im Ausland. Hier wird nach dem jeweiligen bilateralen Sozialversicherungsabkommen die „ausländische Angehörigendefinition“ zu Grunde gelegt und somit kann es zu einer Mitversicherung von z.B. Eltern und Geschwistern kommen. Hierzu ist aber Voraussetzung, dass keinerlei Krankenversicherungsschutz für die betroffenen Personen im Ausland besteht. Hier ist nicht das SGB V sondern ausschließlich das mit dem anderen Staat geschlossene bilaterale Abkommen die Rechtsgrundlage. Eine Kostenerstattung erfolgt dann pauschalisiert nach dem im Ausland gültigen Abrechnungssätzen bzw. entsprechenden vertraglichen Regelungen.

Nach Rücksprache mit Leistungserbringern wurde mir versichert, dass das für die o.g. genannten Fälle aufzuwendende Geldvolumen weder für das deutsche Gesundheitswesen noch für die Höhe der Beitragssätze der Krankenkassen eine relevante Größe darstellt.

Zu Ihrer Frage, ob ich der Gesundheitsreform zustimmen werde, möchte ich einige Bemerkungen voraus schicken: Nach meiner Überzeugung sollte eine Zustimmung oder Ablehnung eines Gesetzentwurfes sich an der Sache orientieren und nicht ausschließlich an dem neuesten Stand der Meinungsumfragen.

In Anbetracht der Abwägung der Sachargumente werde ich der Gesundheitsreform zustimmen, auch wenn ich mir eine weitgehendere Lösung gewünscht hätte. Aber die nach der letzten Bundestagswahl durch die Wählerinnen und Wähler festgelegten Mehrheiten machen es notwendig, einen tragbaren Kompromiss in der großen Koalition zu finden.

Freundliche Grüße
Andreas Storm MdB