Frage an Andreas Storm von Jonas H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Was halten Sie von einem reduzierten Steuersatz auf Bier (Alkohol) wie er von der Union teilweise propagiert wird?
Sehr geehrter Herr Hartmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. August 2005, in welcher Sie mich auf einen reduzierten Steuersatz auf Bier (Alkohol) ansprechen.
In Deutschland gibt es keine einheitliche Steuer auf Alkohol, sondern vielmehr zahlreiche Steuerarten, wie zum Bespiel die Biersteuer, die Branntweinsteuer, die Getränkesteuer, die Schankerlaubnissteuer und die Schaumweinsteuer. Daneben fällt die Umsatzsteuer (allgemein auch Mehrwertsteuer genannt) an, mit der vom Letztverbraucher erworbene Güter und in Anspruch genommene Dienstleistungen belastet werden. Auf diese letzte Steuerart zielt offenbar Ihre Frage.
Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung ist mir kein CDU-Kollege und schon gar kein Gesundheitspolitiker bekannt, der einen reduzierten Steuersatz auf Bier (Alkohol) fordern würde. Ich halte dies auch für völlig abwegig.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm, MdB
Andreas Storm
Mitglied des Deutschen Bundestages