Frage an Andreas Storm von Thomas M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Storm,
ich habe eine Frage bezüglich des Jagdgesetztes, dass lobenswerterweise von Klaus Borger auf den Weg gebracht wurde, im Parlament auf Grund der Regierungsauflösung jedoch nicht mehr beschlossen werden konnte.
In dem entsprechenden Gesetzt ist unter anderem vorgesehen durch eine vernünftigere Bejagung das Eigentum der Waldbesitzer vor enteignungsgleichem Wildverbiss zu schützen.
Wird die CDU am Jagdgesetzt (insbesondere am besseren Schutz von Kapital und Privateigentum der privaten Waldbesitzer) festhalten oder dem Druck der Jägerlobby nachgeben?
Wird es im Falle eines Nichtzustandekommen des Gesetzes andere gesetzliche Regelungen zum Eigentumsschutz geben, z.B. Kostenübernahme beim Bau von Wildzäunen durch den Staat oder die Jäger, finanzielle Entschädigungen bei nachgewiesenen Zerstörungen durch Wildverbiss?
mit freundlichen Grüßen
Thomas Macaigne