Frage an Andreas Storm von Werner K. bezüglich Recht
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen
Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger
Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung,
Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter
ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode
der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni
2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Sehr geehrter Herr Klinger,
vielen Dank für Ihre Email vom 7. August 2005, in welcher Sie mich auf die Verhaltensregeln für Abgeordnete ansprechen.
Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, daß ich mein gegenwärtiger Beruf der des Bundestagsabgeordneten ist. Im übrigen darf ich auf die Internetseite des Deutschen Bundestages verweisen, auf welcher Sie die veröffentlichungspflichtigen Angaben aller Abgeordneten aufgelistet finden.
Zu den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages lassen Sie mich folgendes ausführen:
Transparenz und Kontrolle sind für das Vertrauen der Wähler in die Politik und die Politiker von herausragender Bedeutung. Selbst der Anschein sachwidriger Abhängigkeiten von Abgeordneten muß strikt vermieden werden, um die Akzeptanz politischer Entscheidungsprozesse zu gewährleisten. Dies betrifft alle Tätigkeiten und Nebentätigkeiten, die der Abgeordnete neben dem Mandat ausübt, und die daraus erzielten Einkünfte.
Im Rahmen der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten halten es CDU und CSU für richtig, dass alle Einkünfte aus beruflicher und sonstiger Tätigkeit dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen sind.
Transparenz ist aber kein Selbstzweck. Sie ist nur da sinnvoll und zu rechtfertigen, wo sie tatsächlich in der Lage ist, Abhängigkeiten aufzudecken. Eine pauschalierte Veröffentlichung der aus zulässigen Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte eines Abgeordneten schafft lediglich eine Scheintransparenz. Sie ist verfassungsrechtlich bedenklich und politisch problematisch, weil sie keinerlei Rückschlüsse über mögliche Interessenkonflikte zuläßt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich insbesondere auf die Unabhängigkeit des Mandats, die Berufsfreiheit, den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Hier dürfen wichtige Elemente der Demokratie nicht ausgehöhlt werden. Bei einem „Demokratie-Index“ müssen auch diese Kriterien berücksichtigt werden.
Dennoch möchte ich festhalten, daß meine Fraktion die geltenden Regelungen nicht für ausreichend hält. Das haben wir immer betont. Wir waren es auch, die gesagt haben, daß eine vernünftige Regelung gefunden werden muß, die vom Deutschen Bundestag getragen wird. Es geht aber eben um angemessene Regelungen, die sich durchaus in dem Spannungsfeld bewegen, wie ich oben ausgeführt habe.
In der nächsten Legislaturperiode werden wir versuchen, erneut einen Konsens zu erreichen. Wir werden den Faden wieder aufnehmen und versuchen, einen Kompromiß zu erzielen. Wir werden eine Initiative ergreifen, um ein auf Transparenz und Offenheit ausgerichtetes Abgeordnetengesetz und entsprechende Verhaltensregeln zu realisieren. Aber wir werden das verfassungskonform gestalten, so, daß die Bürger wirklich etwas davon haben und daß Gefahren für die Unabhängigkeit von Abgeordneten erkannt werden. Ein wirksames Abgeordnetenrecht und nicht ein parteipolitisch günstiges Abgeordnetenrecht wollen wir erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm, MdB