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Andreas Storm
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Frage von Alina A. •

Frage an Andreas Storm von Alina A. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Storm,

das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet aufgrund der stetig damit steigenden Stromkosten insbesondere ältere Leute (Rentner) und generell die Geringverdiener mit ihren Familien. Nur Gutverdiener können sich eine Photovoltaikanlage auf ihrem Haus leisten, die Kredite dafür bedienen und einen finaziellen Gewinn damit erzielen. Auf Kosten der (ärmeren) Allgemeinheit. Das ist die eine Seite. Andererseits kann die unstete Stromgewinnung aus Solarzellen niemals ein einziges Kernkraftwerk ersetzen. Dazu sind nur Kohle- oder Gaskraftwerke in der Lage. Außerdem gibt es in Deutschland bereits über 20.000 Windkraftanlagen mit über 20.000 MW installierter Leistung - mehr als alle deutschen Kernkraftwerke zusammen - und noch kein Kernkraftwerk wurde deswegen abgeschaltet. Die Windkraftanlagen und derzeit hektarweite Freifeld-Photovoltaikanlagen sowie Biomassefelder kommen mit ihren landschaftlichen Beeinträchtigungen nur dazu und nicht anstatt. Vögel und anderen Tieren wird in der solar verspiegelten und energetisch genutzten Landschaft der Lebensraum genommen.
Frage: Werden Sie sich für die umgehende Abschaffung des EEG einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Alanka,

haben Sie Dank für Ihre Frage über das Internetmedium Angeordnetenwatch zum Thema EEG.

Die Union plant nicht, das Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG)abzuschaffen. Es hat sich zur Markteinführung erneuerbarer Energien absolut bewährt. Durch das EEG sollen die Erneuerbaren Energien ausgebaut und wettbewerbsfähig gemacht werden. Dies macht eine bessere Markt- und Netzintegration unumgänglich. Mit dem novellierten EEG hat die Große Koalition auf Initiative der Unionsfraktion die Möglichkeit geschaffen, dass Betreiber monatsweise zwischen der Vergütung durch das EEG und der Direktvermarktung ihrer erzeugten Strommengen am Markt wählen können. Um die Direktvermarktung nutzen zu können ist es allerdings erforderlich, die hohen Markteintrittsbarrieren für Marktteilnehmer mit erneuerbaren Energien abzubauen und die finanzielle Planungssicherheit, welche der Betreiber aus dem EEG bekommt, am Markt zu sichern. Daher ist die Einführung der optionalen Marktprämie zwingend erforderlich. So tragen EEG-Anlagen einerseits durch das Prämienmodell alle kurzfristig, untertätigen Preischancen und -risiken. Dies führt dazu, dass sie bei Bedarfsorientierung Mehrerlöse erzielen. Andererseits werden die EEG-Anlagen durch das Prämienmodell von langfristigen Schwankungen des Marktpreisniveaus freigestellt und erhalten so Investitionssicherheit. Dadurch entsteht außerdem beim Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen ein unmittelbarer Anreiz zur nachfrageorientierten Einspei-sung, da sich die Strompreise an den Großhandelsmärkten nach Angebot und Nachfrage richten. Dies ermöglicht eine bessere Netzintegration der erneuerbaren Energien. Zusätzlich entstehen neue Energieerzeuger am Strommarkt, daher trägt die Marktprämie zu einer Stärkung des Wettbewerbs auf dem liberalisierten Strommarkt bei.

Heute speisen die Anlagen der regenerativen Energien, hauptsächlich Wind- und Photovoltaikanlagen, ihren Strom unabhängig vom Bedarf mit einer hohen Fluktuation in das Stromnetz ein. Eine der größten Herausforderungen im Bereich der erneuerbaren Energien ist, es diese Einspeisung zu verstetigen. Die langfristigen Chancen von Wind und Photovoltaik hängen daher an der Entwicklung leistungsfähiger und kosteneffizienter Energiespeicher. Aus diesem Grund müssen verstärkt Anreize für Fortschritte bei den Speichertechnologien geschaffen werden. Hierzu werden derzeitig einige Vorschläge diskutiert. Diese gilt es, zügig zu prüfen und umzusetzen.

Wenn dieser Weg, ökonomisch sowie ökologisch sinnvolle Wege zu beschreiten, konsequent fortgesetzt wird, werden sich auch die von Ihnen angesprochenen Schwierigkeiten erheblich mindern.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB