Frage an Andreas Storm von Christoph W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Storm,
ich hoffe, dass Sie als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Fraktion meine Fragen zur Gesundheitspolitik der Union beantworten können.
Das Wahlprogramm sieht die Einführung der so genannten solidarischen Gesundheitsprämie vor. Dabei soll die Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung für Besserverdienende gewahrt werden.
Meine Fragen:
1. Bisherige Berechnungen sehen einen Krankenkassenbeitrag von insgesamt 169 Euro vor, wobei der Anteil des Arbeitnehmers bei 109 Euro liegen soll. Heute zahlt man bei einem Bruttogehalt von 2000 Euro etwa 140 Euro in die Krankenkasse, der Arbeitgeber ebenfalls so viel. In Zukunft bezahlen alle 109 Euro, auch jene, die viel mehr als 2000 Euro brutto verdienen. FRAGE: Wie sollen die Mindereinnahmen aufgrund niedriger Beiträge von Arbeitgebern und -nehmern kompensiert werden? Durch höhere Beiträge oder Leistungskürzungen? Oder soll kann die Finanzierungslücke allein dadurch geschlossen werden, dass auch Ehe- und Lebenspartner ohne Job (Hausfrauen und -männer) künftig Krankenkassenbeiträge zahlen müssen?
2. Das CDU/CSU-Modell sieht vor, dass auch die Beiträge von privat versicherten Kindern vom Steuerzahler übernommen werden. FRAGE: Warum soll der Staat den (höheren) Beitrag für die Kinder Gutverdienender übernehmen? Warum sollen die Gutverdienenden doppelt entlastet werden, indem zusätzlich der Spitzensteuersatz um 3 Prozentpunkte gesenkt wird (Kosten: mindestens 3 Mrd. Euro)?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Christoph Weemeyer
Sehr geehrter Herr Weemeyer,
vielen Dank für Ihre Email vom 9. September 2005, in welcher Sie mich unter anderem auf die Gesundheitsprämie der Union ansprechen.
Zu Ihrer ersten Frage:
Kleine Einkommen zahlen bei Einführung der solidarischen Gesundheitsprämie nicht mehr als bisher. Ihre Gesundheitsprämie wird entsprechend ermäßigt. Das gilt für Rentner genauso wie für Ehepaare, bei denen bislang ein Partner beitragsfrei versichert war. Der soziale Ausgleich für diese Versicherten wird aus den Beiträgen der Arbeitgeber finanziert, es wird also kein Steuerzuschuß dafür benötigt. Auch heute werden niedrige Beiträge von Geringverdienern durch hohe Beiträge ausgeglichen, die Versicherte mit gutem Einkommen zusammen mit ihren Arbeitgebern zahlen. Ganz ähnlich wie diese „Umverteilung im System“ funktioniert auch der soziale Ausgleich bei der Gesundheitsprämie – unbürokratisch und unkompliziert.
Mittlere Einkommen unter 3.525 Euro monatlich werden durch die solidarische Gesundheitsprämie entlastet. Aus ihren Beiträgen wird heute nicht nur der soziale Ausgleich für Geringverdiener finanziert, sondern auch die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Wir wollen die Versicherung von Kindern aus Steuermitteln finanzieren, weil sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dafür erhalten die Krankenkassen zusätzliche Steuergelder. Somit kann die Belastung im mittleren Einkommensbereich gesenkt werden. Facharbeiter und Familienväter, die heute am höchsten belastet sind, haben wieder mehr Netto vom Brutto.
Die von Ihnen angesprochene Kompensation erfolgt durch die Schließung von Steuerschlupflöcher und das Streichen Ausnahmeregelungen, damit der Spitzensteuersatz nicht nur auf dem Papier steht, sondern tatsächlich gezahlt wird. So tragen Spitzenverdiener trotz einer leichten Senkung der Steuersätze mehr als bisher zum Steueraufkommen bei. Diese zusätzlichen Steuergelder erhalten die Krankenkassen für die beitragsfreie Versicherung von Kindern. Damit zahlen selbst Spitzenverdiener, die gar nicht gesetzlich versichert sind, erstmals für den Familienausgleich in der Krankenversicherung.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Der Staat übernimmt keine höheren Beiträge für die Kinder Gutverdienender, sondern den Zuschuß entsprechend der Regelung bei den gesetzlich Versicherten. Zum anderen möchte ich zu bedenken geben, daß ungefähr die Hälfte der privat Versicherten Beamte, wie etwa Lehrer und Polizisten, sind, die Sie wohl nicht als Gutverdiener bezeichnen wollen. Die wirklich Gutverdienenden zahlen jedoch über den Spitzensteuersatz mehr ein, als sie über den Zuschuß für die Kinder wieder herausbekommen.
Bei der rot-grünen Bürger-Zwangs-Versicherung bleiben dagegen alle Ungerechtigkeiten des heutigen Systems erhalten: Der Facharbeiter mit 3.525 Euro zahlt genauso viel wie der Manager mit 10.000 Euro. Wenn der Facharbeiter Zinseinkünfte hat, muß er darauf bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusätzliche Beiträge zahlen. Der Manager liegt mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und zahlt auch künftig keinen höheren Beitrag als heute. Die berufstätige Frau des Facharbeiters zahlt eigene Beiträge, die nicht berufstätige Frau des Managers ist beitragsfrei versichert. Wenn der Manager heute privatversichert ist, zahlt er gar nichts in die Bürger-Zwangs-Versicherung ein, weil der Staat seinen privaten Versicherungsvertrag nicht kündigen darf. Bei der Union hingegen zahlt auch der privatversicherte Manager mit dem Spitzensteuersatz für die beitragsfreie Versicherung der Facharbeiter-Kinder.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm, MdB